Durchführung von Bewachungsleistungen am BayVGH in Ansbach Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-19-23-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Bewachungsleistungen am BayVGH in Ansbach
Der Auftragnehmer übernimmt im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Personenkontroll- und Pfortendienst und somit im Wesentlichen den Personen- und Objektschutz. Er gewährleistet die Sicherheit im und im Umkreis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und unterstützt den Auftraggeber im Vollzug und bei der Durchsetzung geordneter Handlungsabläufe.
Der Auftragnehmer übernimmt im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Personenkontroll- und Pfortendienst und somit im Wesentlichen den Personen- und Objektschutz. Er gewährleistet die Sicherheit im und im Umkreis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und unterstützt den Auftraggeber im Vollzug und bei der Durchsetzung geordneter Handlungsabläufe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Bewachungsleistungen am BayVGH in Ansbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter den Ziffern II.1.7) ("Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)") und V.2.4) ("Angaben zum Wert des Auftrags/Loses") stützen sich auf § 39 Abs. 6 Nrn. 3 u./o. 4 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München gerichtet werden.
Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.