Los 1: SuppenLos 2: Bindemittel Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-011_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: SuppenLos 2: Bindemittel
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Suppen und Bindemittel in 2 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los.
Laufzeit 01.06.2023 bis 31.05.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das folgende genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1: 138.000,00? netto
Los 2: 93.000,00? netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist pro Jahr möglich.
Beschaffung für das Studentenwerk München
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Suppen und Bindemittel in 2 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los.
Laufzeit 01.06.2023 bis 31.05.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das folgende genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1: 138.000,00? netto
Los 2: 93.000,00? netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist pro Jahr möglich.
Beschaffung für das Studentenwerk München
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie Bindemittel (Los 2).
Laufzeit 01.06.2023 bis 31.05.2023 mit der Option auf einmalige Verlängerung um ein Jahr. 6-monatige
Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto (für Los 2) erreicht ist auch
vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist pro Jahr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung für das Studierendenwerk München Oberbayern - Los 2: Bindemittel
Ort: Altendorf
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland