Wälzschäl- und Innenhonmaschine - PR326289 - 2720 - W Referenznummer der Bekanntmachung: PR326289 - 2720 - W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wälzschäl- und Innenhonmaschine - PR326289 - 2720 - W
PR326289 - 2720 - W Wälzschäl- und Innenhonmaschine
Fraunhofer Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik IWU
Reichenhainer Straße 88, 09126 Chemnitz
Das Fraunhofer-Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik IWU plant eine Neuinvestition im Bereich Zerspanungstechnik für die Herstellung von Bauteilen mit Verzahnungen. Mit dieser Maschine soll eine spanende Bearbeitung durch Wälzschälen und Innenhonen möglich sein.
Einsatzziele für die avisierte Maschine sind die Entwicklung von Prozessen und Technologien sowie die Durchführung technologischer Versuchsreihen für den Einsatz neuartiger Schäl- und Honwerkzeuge, Werkstoffe oder Technologieparameter. Das Einsatzgebiet der neuen Maschine wird durch folgende Produktklassen und Technologien definiert:
Bearbeitung von Innenverzahnungen durch Wälzschälen und Innenhonen
Bearbeitung von Außenverzahnungen durch Wälzschälen (Einzelräder und Getriebewellen mit Verzahnung)
Weichbearbeitung
Hartbearbeitung nach vorheriger Weichbearbeitung und Wärmebehandlung
Neben den zwei Haupttechnologien Wälzschälen und Innenhonen soll die Maschine in der Lage sein auch diverse Dreh-/ und Entgratoperationen auszuführen
Für die Durchführung der Versuche muss die Maschine universell einsetzbar sein und gleichzeitig muss jedoch auch eine Hochleistungsbearbeitung unter serienähnlichen Bedingungen realisiert werden können.
Auf Grund des universellen Einsatzes müssen auf der Maschine sowohl zylindrische als auch kegelförmige Werkzeuge zum Wälzschälen einsetzbar sein. Zum Innenhonen sollen vorrangig abrichtbare Werkzeuge eingesetzt werden, welche direkt auf der Maschine profiliert werden sollen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e6f3992b-4a6a3eabcbaeaef1
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e6f3992b-4a6a3eabcbaeaef1
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de