5-Achsfräsmaschine als Technologieplattform für experimentelle und informationstechnische Forschungsarbeiten - PR406549 - 2720 - W Referenznummer der Bekanntmachung: PR406549 - 2720 - W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
5-Achsfräsmaschine als Technologieplattform für experimentelle und informationstechnische Forschungsarbeiten - PR406549 - 2720 - W
PR406549 - 2720 - W 5-Achsfräsmaschine als Technologieplattform für experimentelle und informationstechnische Forschungsarbeiten für die Kognitive Produktion von Morgen
Fraunhofer IWU, Pforzheimer Str. 7a, 01089
Dresden
Die Investitionsmaßnahme beinhaltet die Beschaffung einer 5-Achsfräsmaschine als eine techno-logieflexible Forschungsanlage, welche sowohl für die Technologie- und Werkzeugentwicklung im Kontext der spanenden Teilefertigung als auch als Forschungsmaschine für aktuelle informati-onstechnische Entwicklungen (Digitale Zwillinge, Prozessdatenakquisition, etc.) eingesetzt werden kann. Erforderlich ist diese Investitionsmaßnahme, da die spanende Fertigung im Kontext der Kog-nitiven Produktion (CPS) und der biologischen Transformationen in der Produktionstechnik eine Schlüsseltechnologie für die Produktion der Zukunft darstellt.
Das Verfahren des 5-Achs Fräsens stellt eines der Basisverfahren der DIN-Hauptgruppe Trennen dar und ist prädestiniert für die anwendungsorientierte Forschung. Aufgrund der einfachen Be-dienbarkeit und der guten Zugänglichkeit, lässt sich sehr gut Messtechnik bzw. Zusatzequipment integrieren wodurch sehr gut die physikalischen Zusammenhänge (Spanbildungsprozess, wirken-den Schnittkräfte, etc.) beim Trennvorgang der jeweiligen Applikation analysiert werden können. Die geplante Maschine bietet sich sehr gut für die Entwicklung, experimentelle Bewertung und Validierung neuer Werkzeug- und Technologiekonzepte (Sensorische Werkzeuge, biologisch in-spirierte Werkzeugdesigns, Biologische Kühlschmierstoffe, Zerspanung neuer Materialien) an und soll hinsichtlich Ihrer Genauigkeitsanforderungen für die Entwicklung und Herstellung von De-monstratoren in der Luft- und Raumfahrttechnik geeignet sein.
Diese moderne Forschungsplattform, die neueste Lösungen für eine energie- und ressourceneffi-ziente Produktion und innovative sensorische Lösungen beinhalten soll, wird zukünftig als flexible Technologieentwicklungsplattform eingesetzt und maßgeblich die Forschungsarbeiten und das Forschungsprofil im Bereich der Kognitiven Produktion bestimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e6166c76-1c568664e38f424f
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e6166c76-1c568664e38f424f
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de