VgV-Verfahren Objektplanung - Konradin-Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2018HBA003_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren Objektplanung - Konradin-Grundschule
Generalsanierung Konradin-Grundschule Kaufbeuren,
Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Stadt Kaufbeuren
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden z.B.:
- Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag (als Pauschale),
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene),
- in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist;
Die Konradin-Schule wurde 1967 als mäandernder Baukörper errichtet und 1997 um einen Anbau im Westen erweitert. 2016 wurde als erster Schritt der Gesamtsanierungsmaßnahme die Mittagsbetreuung in den Bestand integriert und der Hauptbaukörper dabei an einigen Stellen um Anbauten erweitert. Das Turnhallendach sowie der Turnhallenboden und große Teile der Prallwand sind bereits erneuert worden.
Folgende Maßnahmen stehen nun im Rahmen der bauabschnittsweisen Generalsanierung an:
1) Hauptgebäude:
- Fassadensanierung komplett (Fenster, Dämmung)
- Dachsanierung (inkl. Dämmung, Entwässerung, Absturzsicherung
- tlw. Innensanierung (insbes. Böden in Klassenzimmern, Akustikdecken inkl. Beleuchtung und Technik, Türen zu Klassenzimmern)
- dezentrale Lüftung m. Wärmetauscher je Klassenzimmer
- feste Möbeleinbauten
- Brandschutz und Fluchtwege
- PV, Blitzschutz
2) Verwaltung/Hausmeisterwohnung
- Rückbauarbeiten inkl. Asbestbeprobung
- Außensanierung (energetische San. Außenhülle inkl. Dach und Fassade, Fensterertüchtigung)
- Umplanung und Umgestaltung des Sanitärbereichs (nur Verwaltung, ohne HSM)
- Änderung der Raumaufteilung (insbes. Lehrerzimmer, Silentium, Besprechung) im laufenden Betrieb (nur Verwaltung, ohne HSM)
- Innenraumsanierung: Böden, Möblierung (nur Verwaltung, ohne HSM)
3) Westgebäude
- Sonnenschutz an der Ostfassade der Pfosten-Riegel-Fassade
4) Turnhalle
- Bereich Nebenräume: Fassadensanierung, ggf. Dachsanierung
- Bereich Lagerräume: Austausch Oberlichter, Dämmung der Fassade
- Umplanung und Umgestaltung des Sanitärbereichs
5) Außenanlagen (Planung liegt bereits vor)
- Anhebung des Pausenhofs für Barrieriefreiheit
- Rückbau Asphalt, Einbau neuer Oberflächen
- Baumpflanzungen
- Prüfen/Überholen der Entwässerung und Kanalanschlüsse
Die Sanierung erfolgt im laufenden Betrieb.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Das Büro, welches in der Vergangenheit bereits kleinere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude durchgeführt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen.
Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Der Förderantrag muss im September 2023 der Regierung vorgelegt werden. Da der vorzeitige Maßnahmenbeginn frühestens Mai/Juni 2024 erwartet wird und bauabschnittsweise saniert wird, ist die Fertigstellung und Inbetriebnahme zum Beginn des Schuljahrs 2026/2027 vorgesehen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3a: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021 (1.BA)
Stufe 3b: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021 (2.BA)
Stufe 4a: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021 (1.BA)
Stufe 4b: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021 (2.BA)
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Bauabschnitte oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland