Gleisbauarbeiten Schwellenwechsel (Gleisumbau Gotteszell - Viechtach)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viechtach
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 94234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netinera.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gleisbauarbeiten Schwellenwechsel (Gleisumbau Gotteszell - Viechtach)
Gleisbauarbeiten Schwellenwechsel (Gleisumbau Gotteszell - Viechtach)
Die Maßnahme umfasst den Umbau von Gleisen von Holz- auf Betonschwellen, die Auflösung des bestehenden
Stoßlückengleises unter Weiterverwendung der vorhandenen Schienen, sowie der Umbau zweier Weichen im Bahnhof
Teisnach. Zur Sicherung enger Gleisbögen im lückenlos verschweißten Gleis sind gem. DB-Ril. 820.2010A1
vorgesehene Maßnahmen zur Erhöhung des Querverschiebewiderstands vorgesehen. Zusätzlich ist eine
Erneuerung der Bettung in Abschnitten optional vorgesehen.
Eisenbahnlinie Gotteszell - Viechtach
s. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angebote (vollständige Unterlagen gemäß Checkliste) sind auf der elektronischen Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) in Textform einzureichen. Eine handschriftliche Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht erforderlich.
2. Die Kommunikation sowie die Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen erhalten die Bewerber ausschließlich nach Registrierung im Portal.
3. Für Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) zu verwenden.
4. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber/Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Daten, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]