TNW_SW Bamberg - Ausbau Friedrichstraße Schönleinplatz, Promenadestraße - Kanal-, Leitungs-, Kabel.. Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BS-008/2023 (258/22)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_SW Bamberg - Ausbau Friedrichstraße Schönleinplatz, Promenadestraße - Kanal-, Leitungs-, Kabel..
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Stadtwerke Bamberg Wärme und Energieerzeugungs GmbH, Bamberg Service - Straßen- und Brückenbau und Bamberg Service - Entwässerung planen den Ausbau der Friedrichstraße, des Schönleinsplatzes und der Promenadestraße.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Stadtwerke Bamberg Wärme und Energieerzeugungs GmbH, Bamberg Service - Straßen- und Brückenbau und Bamberg Service - Entwässerung planen den Ausbau der Friedrichstraße, des Schönleinsplatzes und der Promenadestraße..Entwässerung.Im Rahmen der Sanierung der Mischwasserentlastung des Bamberger Inselgebietes wurde ab 2006 die Einleitstelle ,,Wilhelmsplatz" als Regenüberlaufbecken in Form eines Stauraumkanals mit unten liegender Entlastung umgestaltet.Im Nachgang erfolgte dann bis 2012 der Neubau der Stauraumkanäle und entsprechender Zulaufkanäle in der Wilhelmstraße, der Augustenstraße, der Urbanstraße, der Amalienstraße und in der Hainstraße..Um die Kanalsanierung im Bereich des Zulaufs zum Wilhelmsplatz abzuschließen, müssen u. a. in der Friedrichstraße noch ca. 190 m Kanal DN 600/700 verlegt werden.Soweit darüber hinaus im Bereich des Schönleinsplatzes und der südlichen Promenade aufgrund des schlechten Zustandes der Verkehrsoberflache eine vollumfängliche Neuherstellung der Straßen erfolgt, ist es unabdingbar, die vorhandenen und zum Teil sehr alten Kanäle ebenfalls zu erneuern und damit insgesamt eine zukunftsfähige Infrastruktur zu errichten..Fernwärme.Die Stadtwerke Bamberg haben vom Staatlichen Bauamt den Auftrag zur Versorgung der Liegenschaften Oberlandesgericht OLG, Wilhelmsplatz 1 und Amtsgericht, Synagogenplatz 1 mit Fernwärme erhalten.Die Beauftragung des Staatlichen Bauamtes an die Stadtwerke erfolgte Anfang März 2022 auf Basis einer externen Förderzusage..Zwingend notwendig war der Aufbau einer Verbindungsleitung vom OLG zum Amtsgericht in der Bausaison 2022, um die Winterbeheizung 2022/2023 des Amtsgerichts abzusichern. Dies ist durch die Stadtwerke Bamberg erfolgt.In den Folgejahren muss nun die Anbindung dieser beiden Liegenschaften an das bestehende Fernwärmenetz der Stadtwerke zeitnah erfolgen, um die Fördermittelzusage des Staatlichen Bauamtes nicht zu gefährden. Hierzu muss das Leitungsnetz vom Bürgerrathaus in der Promenadestraße, über den Schönleinsplatz und die Friedrichstraße erweitert werden..Weitere Fernwärmehausanschlüsse, die bis zur und während der Planungsphase beauftragt werden, sollen mit geplant und gebaut werden..Wasser- und Gasleitungen sowie Stromtrassen.Als Synergieeffekt neben der Neuverlegung der Fernwärme steht eine Auswechslung der Wasserleitungen und Gasleitungen in diesem Straßenbereich an. In diesem Zuge werden ebenso teilweise die bestehenden Hausanschlüsse je nach Alter und Zustand ausgewechselt.Die Stromtrassen in den Gehwegbereichen werden erneuert und mit Leerrohrtrassen für die zukünftige Verlegung von Energie- und Glasfaserkabeln versehen..Straßenbau.Aus verkehrsplanerischer Sicht besteht im Zuge der Straßenraumsanierung der Friedrichstraße einschließlich des Kotenpunktes Schönleinsplatz der Bedarf an verkehrlichen Verbesserungen.Fuß- und Radverkehr weisen im Bestand zu wenig Platz auf. Eine Neuorganisation des Lieferns ist zu berücksichtigen.Baumstandorte sowie Grünzüge werden weiterhin angestrebt.Die Promenadestraße stellt zum einen die Erweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofes dar und zum andren gilt es auch einen attraktiven öffentlichen Raum zu gestalten..Der gesamte Umgriff liegt im Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen "Tor zur südlichen Kernstadt". Im Fall der Festsetzung zum Sanierungsgebiet können Städtebaufördermittel in Aussicht gestellt werden..Kosten.Der Kostenrahmen - ohne Bauneben- und Planungskosten - wird derzeit mit folgenden Baukosten ohne MwSt. angenommen:.Kabelbau: [Betrag gelöscht] EURKanalbau Friedrichstraße: [Betrag gelöscht] EURKanalbau Schönleinsplatz / Promenade: [Betrag gelöscht] EURWasserversorgung: [Betrag gelöscht] EURGasversorgung: [Betrag gelöscht] EURFernwärmeleitung: [Betrag gelöscht] EURStraßenbau: [Betrag gelöscht] EUR.Termine.Planungsbeginn: August 2023Vergabe (Leitungsbau): November 2024 Baubeginn (Leitungen): März 2025Bauende (Leitungen): Herbst 2026.Vergabe (Straße): November 2026.Baubeginn (Straße): März 2027Bauende (Straße): Herbst 2028.Leistungen.Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI sowie die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI. Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt..Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß zu Grunde liegendem HIV-KOM-Vertrag. Hinsichtlich des Leistungskataloges werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen, insb. Anlage 7 zum Vertrag, in Bezug genommen..
Stufenweise Beauftragung
.
Stufe 1:
.
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 bis 9 HOAI:
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung),
Leistungsphase 2 (Vorplanung),
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung),
Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung).
Für die folgenden Objekte:
1. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kabelbau
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau Schönleinsplatz / Promenade
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Wasserversorgung
4. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Gasversorgung
5. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Fernwärmeleitung
.
(Für die Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau Friedrichstraße erfolgt keine Beauftragung in den Leistungsphasen 1-4)
.
6. Objektplanung Verkehrsanlagen - Straßenbau gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 bis 9 HOAI:
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung),
Leistungsphase 2 (Vorplanung),
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
.
Stufe 2:
.
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 bis 9 HOAI:
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung),
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe),
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe),
Leistungsphase 8 (Bauoberleitung),
Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
.
Für die folgenden Objekte:
1. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kabelbau
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau Friedrichstraße
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau Schönleinsplatz/Promenade
4. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Wasserversorgung
5. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Gasversorgung
6. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Fernwärmeleitung
.
7. Objektplanung Verkehrsanlagen - Straßenbau gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 bis 6 HOAI:
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung),
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe),
.
Stufe 3:
.
Objektplanung Verkehrsanlagen - Straßenbau gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 bis 9 HOAI:
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe),
Leistungsphase 8 (Bauoberleitung),
Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.