Sanierung des ehemaligen Papierlagers des Auer-Verlags zum Stadtarchiv - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.donauwoerth.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c206a
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des ehemaligen Papierlagers des Auer-Verlags zum Stadtarchiv - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Stadt Donauwörth beabsichtigt ein ehemaliges Druckereigebäude zum Stadtarchiv umzunutzen, es handelt sich hierbei um ein in den 1970er Jahren in Stahlbeton/Mauerwerk errichtetes zweigeschossiges Industriegebäude, welches sich in unmittelbarer Nachbarschaft des ehemaligen Klosters Heilig Kreuz befindet.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Kosten in Höhe von ca. 3,9 Mio. € brutto (KG 300-700) ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Heilig-Kreuz-Str. 18,
86609 Donauwörth
Die Stadt Donauwörth beabsichtigt ein ehemaliges Druckereigebäude zum Stadtarchiv umzunutzen, es handelt sich hierbei um ein in den 1970er Jahren in Stahlbeton/Mauerwerk errichtetes zweigeschossiges Industriegebäude, welches sich in unmittelbarer Nachbarschaft des ehemaligen Klosters Heilig Kreuz befindet.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Kosten in Höhe von ca. 3,9 Mio. € brutto (KG 300-700) ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
- Baubeginn: vsl. Ende 2023
Für die Sanierung und Umbau sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 6+7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 34 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:
1. Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen (Lph. 8)
2. Mitwirken beim Verwendungsnachweis (Lph. 8)
3. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung des ehemaligen Papierlagers des Auer-Verlags zum Stadtarchiv - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg an der Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).