Cloud-TK-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-031-0203
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neuburg-schrobenhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Cloud-TK-Lösung
Erstellung einer Cloud-TK-Lösung inklusive Erweiterung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung einschließlich Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie Systemservice
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die umfassende Leistungsbeschreibung geht aus den Ausschreibungsunterlagen (Teil 1 des Leistungsverzeichnisses und Teil 2 des Leistungsverzeichnisses Preisteil) hervor.
Bei der nachstehenden Auflistung handelt es sich um eine verkürzte Leistungsbeschreibung mit unverbindlichen Schätzwerten:
1 Basismodul der Cloud-IP-TK-Lösung
500 IP-Teilnehmer-Lizenzen
20 a/b-Teilnehmer-Lizenzen
20 virtuelle Teilnehmer-Lizenzen
1 Gateways zur Carrieranbindung beim Auftraggeber
60 SIP-Kanäle für Gateways zur Carrieranbindung
10 Userlizenzen für Chef-/ Sekretärfunktion
450 Softphone-/ CTI-Userlizenzen für je mindestens 4 gleichzeitige Endgeräte
4 Anbindungen einer Datenbank (AD, Outlook, Telefonbuch TK-System, Intranet-Adressbuch über Maria DB)
450 Sprachspeicher-Userlizenzen
450 Userlizenzen Faxein- und -ausgang
45 Userlizenzen ACD-Bedienplatz
4 Userlizenzen ACD-Bedienplatz mit Vermittlungsplatzfunktionen
5 Userlizenzen ACD-Supervisor
5 statistikfähige Anrufbeantworter
450 Userlizenzen Audio-/ Web-/ Video-Conferenzing
2 Systemverwaltungen je Administrationsrecht (Rolle)
30 IP-Sprachendgeräte Standard
10 IP-Sprachendgeräte Komfort
10 Erweiterungsmodule für IP-Sprachendgeräte 10er
1 Telefonkonferenzsystem
25 IP-Analogadapter / Analog-Gateways für zwei Ports
1 IP-Analogadapter / Analog-Gateways für vier Ports
Der Rahmenvertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der ersten 48 Monate und danach zum Ablauf des nächsten Vertragsjahres gekündigt wird und endet spätestens nach 72 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Berufs-/Handelsregister
Es ist anzugeben, bei welchem Berufs-/Handelsregister das Unternehmen eingetragen ist bzw. zu erklären, dass das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Bestätigung der Erklärung (Gewerbean-meldung bzw. Handelsregisterauszug bzw. Eintragung bei der IHK oder in die Handwerkerrolle) vorzulegen.
Berufsgenossenschaft, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
• Berufsgenossenschaft
Jedes Unternehmen ist bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Es ist zu bestätigen, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
• Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Der spätere Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder seinen Bediensteten zu vertretenden Schäden, die bei der Erfüllung oder anlässlich der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Diese Haftung bezieht sich auch auf Schäden, die sich aus strafbaren Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten des Personals ergeben. Von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der Ausführung oder anlässlich der Ausführung der vertraglichen Arbeiten Schaden erleiden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber freizustellen. Zur Deckung etwaiger Ansprüche wird für den Fall des Zuschlags während der gesamten Vertragslaufzeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € pro Schadenfall verlangt. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmer auch Ansprüche aus Auswahlverschulden abzudecken. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die vorstehend genannten Beträge begrenzt. Dies gilt nicht (d.h. der Auftragnehmer haftet unbegrenzt), soweit er oder einer seiner Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Es ist unter Angabe der Versicherungssummen zu erklären, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden und für sonstige Schäden (Vermögensschäden) in der erforderlichen Höhe besteht bzw. abgeschlossen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Zusicherung der Versicherung zu übersenden. Falls der Zuschlag auf das Angebot erteilt wird, ist unverzüglich nach Auftragserteilung unaufgefordert ein entsprechender Versicherungsnachweis zu übermitteln.
Referenzen, Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte, Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)
• geeignete, vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Es werden in den letzten höchstens drei Jahren (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) mindestens drei geeignete Referenzen verlangt. Die Referenzen haben sich auf Leistungen zu beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in einem gewissen Rahmen vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Cloud-TK-Lösung mit mindestens 500 Teilnehmern und mit Systemservice und Weiterentwicklung des Gesamtsystems
- Softphone / CTI für mindestens 250-Userlizenzen
- ACD mit mindestens 30 Agentenarbeitsplätze
- Audio-/Web-/Video-Conferenzing
Der AG behält sich vor, die Richtigkeit der eingereichten Referenzen zu prüfen und bei den Referenzgebern Erkundigungen hierüber anzustellen. Sollten Referenzgeber keine positive Bewertung der Referenzleistung abgeben, wird die Referenz nicht berücksichtigt. Stellt der Referenzgeber dar, dass der Auftragnehmer eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung der Leistung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, trifft der AG, in der Regel nach Anhörung des Bieters, eine Prognoseentscheidung und entscheidet schließlich im Ermessen, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird. Ein Nachbessern von schlechten Referenzen ist nicht möglich, d.h. schlechte Referenzen können nicht durch Nachreichung besserer Referenzen ersetzt werden. Die Referenzen sind in die dafür vorgesehene Liste einzutragen. Die Liste kann auf einer zusätzlichen Seite erweitert werden.
• Beschäftigtenzahl, Zahl der Führungskräfte
Es ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahre anzugeben.
• Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach DIN ISO/IEC 27001 für das Rechenzentrum
Die Cloud-TK-Lösung muss in mehreren geografisch voneinander getrennten hochredundanten Rechenzentren, die sich ausschließlich in der EU oder der Schweiz befinden, gehostete werden. Die Rechenzentren müssen nach DIN ISO/IEC 27001 zertifiziert sein.
Die für die Verschlüsselung verwendeten privaten Schlüssel dürfen ausschließlich dem Auftragnehmer sowie dem Auftraggeber nach geltenden rechtlichen und regularischen Verpflichtungen und Anforderungen bekannt sein.
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• Eigenerklärung zur Eignung, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Neben der Erfüllung der o.g. Eignungskriterien umfasst die Eignungsprüfung auch die die Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) und nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe).
1. Es ist zu erklären, dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Insbesondere ist Folgendes zu bestätigen:
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftat oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden.
- Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen.
Alternativ ist zu erklären, welche zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB für das Unternehmen vorliegen.
2. Weiterhin ist zu erklären, dass für das Unternehmen keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Insbesondere ist Folgendes zu bestätigen:
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wurden und werden den Mitarbeiten-den wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiloG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) mit Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer dazu erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig. Es ist kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation und hat seine Tätigkeit auch nicht eingestellt.
- Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (z.B. Strafermittlungsverfahren). Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z.B. Untersuchungshaft).
- Das Unternehmen hat mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Das Unternehmen hat nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.
Alternativ ist zu erklären, welche fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB für das Unternehmen vor-liegen. Zudem ist eine Schilderung erforderlich, warum die angegebenen fakultativen Ausschlussgründe nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
3. Darüber hinaus besteht bei Vorliegen von Ausschlussgründen die Möglichkeit, die Maßnahmen zur Selbstreinigung (Ausgleich des finanziellen Schadens + Mitwirkung bei der umfassenden Aufklärung + konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen) zu erörtern.
Angebote von Unternehmen für die Ausschlussgründe vorliegen können bzw. müssen von der Wertung ausgeschlossen werden.
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• Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmers, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
Bereits vor dem 09.04.2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10.10.2022 fortgeführt werden. Hierfür ist das Formblatt L 127_NDSOB Eigenerklärung Bezug Russland zu verwenden.
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• Scientology-Schutzerklärung
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozialtechnologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird eine Schutzerklärung verlangt. Für die „Scientology-Schutzerklärung“ ist das gleichnamige Formblatt zu verwenden.
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• Schlussbestimmungen
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der VS die getätigten Angaben durch entsprechende Bestätigungen/Nachweise innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Wissentliche falsche Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien können den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten sich während des Vergabeverfahrens sowie im Falle der Zuschlagserteilung während der Vertragslaufzeit Änderungen zu den vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.