Cloud-TK-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-031-0203

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neuburg-schrobenhausen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/EB754ED1-CB15-41FF-BD69-BA868C6BF16A
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/EB754ED1-CB15-41FF-BD69-BA868C6BF16A
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Cloud-TK-Lösung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-031-0203
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32570000 Kommunikationsanlage
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung einer Cloud-TK-Lösung inklusive Erweiterung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung einschließlich Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie Systemservice

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32570000 Kommunikationsanlage
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die umfassende Leistungsbeschreibung geht aus den Ausschreibungsunterlagen (Teil 1 des Leistungsverzeichnisses und Teil 2 des Leistungsverzeichnisses Preisteil) hervor.

Bei der nachstehenden Auflistung handelt es sich um eine verkürzte Leistungsbeschreibung mit unverbindlichen Schätzwerten:

1 Basismodul der Cloud-IP-TK-Lösung

500 IP-Teilnehmer-Lizenzen

20 a/b-Teilnehmer-Lizenzen

20 virtuelle Teilnehmer-Lizenzen

1 Gateways zur Carrieranbindung beim Auftraggeber

60 SIP-Kanäle für Gateways zur Carrieranbindung

10 Userlizenzen für Chef-/ Sekretärfunktion

450 Softphone-/ CTI-Userlizenzen für je mindestens 4 gleichzeitige Endgeräte

4 Anbindungen einer Datenbank (AD, Outlook, Telefonbuch TK-System, Intranet-Adressbuch über Maria DB)

450 Sprachspeicher-Userlizenzen

450 Userlizenzen Faxein- und -ausgang

45 Userlizenzen ACD-Bedienplatz

4 Userlizenzen ACD-Bedienplatz mit Vermittlungsplatzfunktionen

5 Userlizenzen ACD-Supervisor

5 statistikfähige Anrufbeantworter

450 Userlizenzen Audio-/ Web-/ Video-Conferenzing

2 Systemverwaltungen je Administrationsrecht (Rolle)

30 IP-Sprachendgeräte Standard

10 IP-Sprachendgeräte Komfort

10 Erweiterungsmodule für IP-Sprachendgeräte 10er

1 Telefonkonferenzsystem

25 IP-Analogadapter / Analog-Gateways für zwei Ports

1 IP-Analogadapter / Analog-Gateways für vier Ports

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Die Wertung erfolgt auf Basis der UfAB 2018 – Erweiterte Richtwertmethode. Die Leistungskriterien sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind in den Ausschreibungsunterlagen (Anlage Wertungsschema) aufgeführt. / Gewichtung: 100
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der ersten 48 Monate und danach zum Ablauf des nächsten Vertragsjahres gekündigt wird und endet spätestens nach 72 Monaten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• Berufs-/Handelsregister

Es ist anzugeben, bei welchem Berufs-/Handelsregister das Unternehmen eingetragen ist bzw. zu erklären, dass das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Bestätigung der Erklärung (Gewerbean-meldung bzw. Handelsregisterauszug bzw. Eintragung bei der IHK oder in die Handwerkerrolle) vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Berufsgenossenschaft, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Berufsgenossenschaft

Jedes Unternehmen ist bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Es ist zu bestätigen, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.

• Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe

Der spätere Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder seinen Bediensteten zu vertretenden Schäden, die bei der Erfüllung oder anlässlich der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Diese Haftung bezieht sich auch auf Schäden, die sich aus strafbaren Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten des Personals ergeben. Von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der Ausführung oder anlässlich der Ausführung der vertraglichen Arbeiten Schaden erleiden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber freizustellen. Zur Deckung etwaiger Ansprüche wird für den Fall des Zuschlags während der gesamten Vertragslaufzeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € pro Schadenfall verlangt. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmer auch Ansprüche aus Auswahlverschulden abzudecken. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die vorstehend genannten Beträge begrenzt. Dies gilt nicht (d.h. der Auftragnehmer haftet unbegrenzt), soweit er oder einer seiner Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Es ist unter Angabe der Versicherungssummen zu erklären, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden und für sonstige Schäden (Vermögensschäden) in der erforderlichen Höhe besteht bzw. abgeschlossen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Zusicherung der Versicherung zu übersenden. Falls der Zuschlag auf das Angebot erteilt wird, ist unverzüglich nach Auftragserteilung unaufgefordert ein entsprechender Versicherungsnachweis zu übermitteln.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen, Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte, Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• geeignete, vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Es werden in den letzten höchstens drei Jahren (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) mindestens drei geeignete Referenzen verlangt. Die Referenzen haben sich auf Leistungen zu beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in einem gewissen Rahmen vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:

- Cloud-TK-Lösung mit mindestens 500 Teilnehmern und mit Systemservice und Weiterentwicklung des Gesamtsystems

- Softphone / CTI für mindestens 250-Userlizenzen

- ACD mit mindestens 30 Agentenarbeitsplätze

- Audio-/Web-/Video-Conferenzing

Der AG behält sich vor, die Richtigkeit der eingereichten Referenzen zu prüfen und bei den Referenzgebern Erkundigungen hierüber anzustellen. Sollten Referenzgeber keine positive Bewertung der Referenzleistung abgeben, wird die Referenz nicht berücksichtigt. Stellt der Referenzgeber dar, dass der Auftragnehmer eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung der Leistung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, trifft der AG, in der Regel nach Anhörung des Bieters, eine Prognoseentscheidung und entscheidet schließlich im Ermessen, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird. Ein Nachbessern von schlechten Referenzen ist nicht möglich, d.h. schlechte Referenzen können nicht durch Nachreichung besserer Referenzen ersetzt werden. Die Referenzen sind in die dafür vorgesehene Liste einzutragen. Die Liste kann auf einer zusätzlichen Seite erweitert werden.

• Beschäftigtenzahl, Zahl der Führungskräfte

Es ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahre anzugeben.

• Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach DIN ISO/IEC 27001 für das Rechenzentrum

Die Cloud-TK-Lösung muss in mehreren geografisch voneinander getrennten hochredundanten Rechenzentren, die sich ausschließlich in der EU oder der Schweiz befinden, gehostete werden. Die Rechenzentren müssen nach DIN ISO/IEC 27001 zertifiziert sein.

Die für die Verschlüsselung verwendeten privaten Schlüssel dürfen ausschließlich dem Auftragnehmer sowie dem Auftraggeber nach geltenden rechtlichen und regularischen Verpflichtungen und Anforderungen bekannt sein.

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• Eigenerklärung zur Eignung, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Neben der Erfüllung der o.g. Eignungskriterien umfasst die Eignungsprüfung auch die die Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) und nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe).

1. Es ist zu erklären, dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Insbesondere ist Folgendes zu bestätigen:

- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftat oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden.

- Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen.

Alternativ ist zu erklären, welche zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB für das Unternehmen vorliegen.

2. Weiterhin ist zu erklären, dass für das Unternehmen keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Insbesondere ist Folgendes zu bestätigen:

- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wurden und werden den Mitarbeiten-den wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiloG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) mit Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer dazu erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden.

- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig. Es ist kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation und hat seine Tätigkeit auch nicht eingestellt.

- Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (z.B. Strafermittlungsverfahren). Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z.B. Untersuchungshaft).

- Das Unternehmen hat mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

- Das Unternehmen hat nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.

Alternativ ist zu erklären, welche fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB für das Unternehmen vor-liegen. Zudem ist eine Schilderung erforderlich, warum die angegebenen fakultativen Ausschlussgründe nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen.

3. Darüber hinaus besteht bei Vorliegen von Ausschlussgründen die Möglichkeit, die Maßnahmen zur Selbstreinigung (Ausgleich des finanziellen Schadens + Mitwirkung bei der umfassenden Aufklärung + konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen) zu erörtern.

Angebote von Unternehmen für die Ausschlussgründe vorliegen können bzw. müssen von der Wertung ausgeschlossen werden.

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• Eigenerklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmers, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.

Bereits vor dem 09.04.2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10.10.2022 fortgeführt werden. Hierfür ist das Formblatt L 127_NDSOB Eigenerklärung Bezug Russland zu verwenden.

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• Scientology-Schutzerklärung

Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozialtechnologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird eine Schutzerklärung verlangt. Für die „Scientology-Schutzerklärung“ ist das gleichnamige Formblatt zu verwenden.

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• Schlussbestimmungen

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der VS die getätigten Angaben durch entsprechende Bestätigungen/Nachweise innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.

Wissentliche falsche Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien können den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.

Sollten sich während des Vergabeverfahrens sowie im Falle der Zuschlagserteilung während der Vertragslaufzeit Änderungen zu den vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/06/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/06/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023

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Kraiburg am Inn
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Kronburg
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Kumhausen
Kümmersbruck
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Landau an der Isar
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Lauf an der Pegnitz
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Laufen an der Salzach
Lauingen
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