Straßenbauarbeiten, Stadtteilzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: T29048423
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbauarbeiten, Stadtteilzentrum
Das neue Baugebiet Freiham Nord, welches im ersten Schritt provisorisch erschlossen und zwischenzeitlich bereits teilweise endgültig ausgebaut wurde, soll im Bereich des derzeit im Bau befindlichen Stadtteilzentrums zwischen Bodenseestraße und Helmut-Schmidt-Allee erschlossen werden.
- ca. 4.000 m3 FSK einb.
- ca. 13.000 m2 FSS korrig.
- ca. 400 m Lieferung und Einbau Granitstein Profil A2
- ca. 9.700 m2 Asphalttragschicht (AC 16 / 32) liefern und einbauen
- ca. 200 m2 Asphaltbinderschicht (SMA 22 BS) liefern und einbauen
- ca. 10.000 m2 Asphaltdeckschicht (SMA, Ab) liefern und einbauen
- ca. 1.600 m2 Betondecke herstellen
- 9 Stück Absetzschächte DN 2.000 herstellen
- 19 Stück Sickerschächte DN 2.000 herstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.