Strassenbauarbeiten Brueckenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 23-015890
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strassenbauarbeiten Brueckenbauarbeiten
B 173 Lichtenfels - Kronach, BA 3, Michelau - Zettlitz
Verlegung Kreisstraße LIF 3, Neubau BW 10-1 über B173 neu
Straßenbauarbeiten, Brückenbauarbeiten
96272 Hochstadt
B 173 Lichtenfels - Kronach, BA 3, Michelau - Zettlitz
Verlegung Kreisstraße LIF 3, Neubau BW 10-1 über B173 neu
Straßenbauarbeiten
3500 m3 Oberboden abtragen und andecken
35000 m3 Boden lösen / zwischenlagern / einbauen
220 m Straßenentwässerung herstellen
400 m Spülbohrung herstellen
2800 m3 Frostschutzschichten, Bankette herstellen
4400 m2 Asphalt fräsen
4400 m2 Asphalttragschichten herstellen
4800 m2 Asphaltdeckschichten herstellen
Brückenbauarbeiten
10500 m3 Baugruben herstellen
10500 m3 Bauwerkshinterfüllung / Bodenaustausch
930 m3 Fundamente, aufgehende Stahlbetonbauteile herstellen
250 m3 Überbau Stahlbetonplatte
300 t Betonstahl für Stahlbetonbauteile
140 t Stahlkonstruktion für Längsträger als Hohlkasten
700 m2 Korrosionsschutz für Stahlkonstruktion
700 m2 Abdichtung herstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strassenbauarbeiten Brueckenbauarbeiten
Ort: Seßlach
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9