Umbau "Altes Rathaus", Objektplanungsleistung Gebäude , gem. § 33 ff HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altusried
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau "Altes Rathaus", Objektplanungsleistung Gebäude , gem. § 33 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Altusried plant den Umbau und die Erweiterung des Alten Rathauses im Zuge des Konzeptes "Neue Ortsmitte". Zukünftig sollen im EG der Einzelhandel, im 1. OG ein Freilichtmuseum und im 2. OG eine Bücherei angesiedelt werden. Im UG befindet sich der Schützenverein Altusried e.V. Die Räumlichkeiten im UG sollen ebenfalls vergrößert und modernisiert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 3-9, bei stufenweiser Beauftragung. Die LPH 1 und 2 wurden bereits komplett abgeschlossen. Die Unterlagen der LPH 1 und 2 werden allen Bietern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer auf denselben Informationsstand zu bringen.Die weitere Planung soll auf den Leistungsphasen 1 und 2 des vorbefassten Büros aufbauen. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Vorplanung übernommen wird, eine Anpassung oder Umstrukturierung wird nicht gewünscht. Das alte Rathaus soll zu einem Gebäude der öffentlichen Nutzung umgebaut werden. Das Ergeschoss wird mit einer Apotheke, einer Bäckerei / einem Café und ggf. einem Feinkostladen ausgestattet sein. Im 1. Obergeschoss soll sich ein Freilichtmuseum befinden und im 2. Obergeschoss wird eine gemeindliche Bücherei errichtet. Der Schützenverein, welcher sich im UG befindet, soll dort angesiedelt bleiben, jedoch bedarf es auch für diese Räume einer Vergrößerung und Modernisierung. Eine Bestandsaufnahme, sowie eine Bauteilöffnung wurden bereits durchgeführt. Im Zuge des Umbaus müssen folgenden Erneuerungen erfolgen:- Fassade (energetisch, es ist kein Wärmeschutz vorhanden)- WC-Anlagen, Türen, Böden und teilweise Fenster- Heizungsanlagen, Leitungen und Elektroinstallation- Dachstuhl Im Erdgeschoss wird der Fußboden um eine Treppenstufe angehoben.Für dieses Bauvorhaben werden Fördermittel der Regierung von Schwaben erwartet. Zeitschiene:Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2022 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Mitte Oktober 2022 vorgesehen. Die Fertigstellung soll zum 15.12.2025 erfolgen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 5-7 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).