LV1 441.1 Betonstation
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91257
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/pegnitz
Abschnitt II: Gegenstand
LV1 441.1 Betonstation
- Betonstation mit 2 Räumen F90 getrennt, Breite/Tiefe/Höhe = 8.98m x 3.40m x 3.20m
- 2 Türen, Höhe/Breite 2.2m x 1.1m
- 20 Kabeleinführungen DN 150
91257 Pegnitz
- Betonstation mit 2 Räumen F90 getrennt, Breite/Tiefe/Höhe = 8.98m x 3.40m x 3.20m
- 2 Türen, Höhe/Breite 2.2m x 1.1m
- 20 Kabeleinführungen DN 150
VE-Nr.: 127_1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/aufgaben/192174/192175/gebaeude/2168/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.