Neubau Lehrschwimmbad Schwabmünchen, Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: II/3/003/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwabmuenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Lehrschwimmbad Schwabmünchen, Gebäudeautomation
Gebäudeautomation für den Neubau eines Lehrschwimmbades mit Schwimmbecken 12,5 x 25m, Lehrschwimmbecken 8,0 x 16,6 m und Kleinkinderbecken
Schwabmünchen
Gebäudeautomation für den Neubau eines Lehrschwimmbades mit Schwimmbecken 12,5 x 25m, Lehrschwimmbecken 8,0 x 16,6 m und Kleinkinderbecken mit folgenden Teilleistungen:
- Fünf Informationsschwerpunkte und eine dezentrale Station für die heizungs-, raumluft- und badetechnischen Anlagen
- Feldgeräte
- Eine Gewerke übergreifende Managementebene
- Kabel inkl. Anschlußarbeiten und Trassen
- Aufschaltung von Meldungen aus den Gewerken Sanitär und Elektrotechnik
- Gesamt ca. 1.200 Datenpunkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269352
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Abschnitt IV: Verfahren
Schwabmünchen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwabmuenchen.de