LV2 442.1 Notstromanlage
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 91257
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/pegnitz
Abschnitt II: Gegenstand
LV2 442.1 Notstromanlage
- 40 Fuß-Container
- NEA Raumteil mit Zu und Abluft
- Kraftstoff-Raumteil 1200l/ 4000l (Tagestank mit Vorratstank)
- PRP 400 kVA,
- Abgasanlage mit 20m Höhe
- Ruß-Partikelfilter
91257 Pegnitz
- 40 Fuß-Container
- NEA Raumteil mit Zu und Abluft
- Kraftstoff-Raumteil 1200l/ 4000l (Tagestank mit Vorratstank)
- PRP 400 kVA,
- Abgasanlage mit 20m Höhe
- Ruß-Partikelfilter
VE-Nr.: 127_2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/aufgaben/192174/192175/gebaeude/2168/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.