Neubau des Kinderhortes Dr. Pfleger in Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 0000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dwbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Kinderhortes Dr. Pfleger in Bamberg
Das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e. V. plant den Neubau des 5-6-gruppigen Kinderhortes Dr. Pfleger in der Kloster-Langheim-Straße 35 in 96050 Bamberg. Die förderfähige Hauptnutzungsfläche beträgt ca. 450m². Es wird inkl. Interimsgebäude mit Gesamtkosten von ca. 3.950.000 € brutto gerechnet. Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e. V. plant den Neubau des 5-6-gruppigen Kinderhortes Dr. Pfleger in der Kloster-Langheim-Straße 35 in 96050 Bamberg. Die förderfähige Hauptnutzungsfläche beträgt ca. 450m². Es wird inkl. Interimsgebäude mit Gesamtkosten von ca. 3.950.000 € brutto gerechnet. Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hirschaid
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.