Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Schulmensa und Kinderhaus mit Freianlagen am Ludwig-Simmet-Anger 2" Stadt Erding
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Schulmensa und Kinderhaus mit Freianlagen am Ludwig-Simmet-Anger 2" Stadt Erding
Die Stadt Erding benötigt zukünftig zusätzliche Kinderbetreuungsplätze. Am Ludwig-Simmet-Anger zwischen Haager Straße und B 388 im Südosten der Stadt wurden in den letzten Jahren mit der Grundschule am Ludwig-Simmet-Anger (2006 eröffnet) und dem sechsgruppigen BRK-Kinderhaus „Die Wolperdinger“ (2015 eröffnet) in einer Art Campus bereits entsprechende Einrichtungen gebaut.
Südlich des Ludwig-Simmet-Angers, der zur Erschließung dient und Stellplätze ausweist, sollen im ca. 4.700 m² großen Wettbewerbsgebiet ein weiteres Kinderhaus mit vier Kindergarten- und drei Krippengruppen sowie eine Mensa für die gegenüberliegende Grundschule entstehen. Pkw-Stellplätze sind bereits vorhanden und müssen nicht nachgewiesen werden. Das Kinderhaus und die Mensa sollen in Holzbauweise errichtet werden und 2026 in Betrieb gehen.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die BGF wird auf 1.630 m² (Kinderhaus) und 520 m² (Mensa mit Eingangsbereich) geschätzt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen bei ca. 6,12 Mio. EUR für Gebäude und Innenräume und 0,86 Mio. EUR für Freianlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
• Gestalterische Qualität und Funktionalität des Gebäudes und der Materialität sowie der Konstruktion
• Gestalterische Qualität und Funktionalität der Freianlagen
• Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bss-architekten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.tn-l.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70186
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.wiedemann-schweizer.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mgf-architekten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.ackermann-renner.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.raumzeitlandschaft.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft im Wettbewerb entsprechen.
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Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 60 % gewichtet.
Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder vorgesehen:
- Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1- 9
- Freianlagen § 39 HOAI 2021, Leistungsphasen 1- 9
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Die Pkw-Stellplätze am Ludwig-Simmet-Anger sind nicht Teil des Auftragsversprechens.
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Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 34 HOAI „Gebäude“ und § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“) stufenweise beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
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Es bleibt vorbehalten, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
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Im Falle einer Beauftragung wird die Ausloberin mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ und einen Vertrag für das Leistungsbild „Freianlagen“ abschließen. Die Vergabe an eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt ist z. Z. nicht beabsichtigt.
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Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
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Nachweis des jeweiligen Preisträgers zur beruflichen Befähigung eines Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt und Landschaftsarchitekt (jeweils Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
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Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits im Rahmen der Bewerberauswahl benannten Referenzen;
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Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
1,5 Mio. € für Personenschäden und von 1,5 Mio. € für Sonstige Schäden für Gebäude und Innenräume und
0,5 Mio. € für Personenschäden und von 0,5 Mio. € für Sonstige Schäden für Freianlagen.
Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).