Markt Garmisch-Partenkirchen: Beschaffung eines WLF Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0017
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gapa.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Garmisch-Partenkirchen: Beschaffung eines WLF
Der Bauhof des Marktes Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF).
Das WLF wird in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Auf- bzw. Anbauten
Eine Darstellung des Auftragsgegenstands und der Anforderungen findet sich in den Doku-menten "AELP_Los-##_WLF_Garmisch".
Fahrgestell
Sitz des Auftraggebers bzw. Werk des Aufbauherstellers
Allrad-Fahrgestell, geeignet für den Ausbau zu einem WLF
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe unter II.2.7) ist nicht korrekt ("Laufzeit in Tagen: 1"), dieses Pflichtfeld muss jedoch ausgefüllt werden.
Auf- bzw. Umbau
Sitz des Auftraggebers bzw. Werk des Aufbauherstellers
Wechsellader-Aufbauten
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe unter II.2.7) ist nicht korrekt ("Laufzeit in Tagen: 1"), dieses Pflichtfeld muss jedoch ausgefüllt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro betrug (Mindestanforderung)?Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand 2020, 2021 und 2022 jeweils [Betrag gelöscht] EUR
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich: • Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen• Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers(Ausschlusskriterium)
Je Los drei mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland