Abschluss eines Rahmenvertrags zum Bezug von Salesforce Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-SFLIZ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayern-innovativ.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrags zum Bezug von Salesforce Lizenzen
Es wird der Abschluss eines Rahmenvertrags zum Bezug von Salesforce Lizenzen beabsichtigt.
Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistung ist der Leistungsbeschreibung und den Anlagen zu entnehmen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Bayern Innovativ beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags zum Bezug von Salesforce Lizenzen. Die Lizenzen dienen der Nutzung für das bestehende CRM-System.
Die Bayern Innovativ unterliegt einem dynamischen Wachstum mit einer stetigen Zunahme der eigenen durchzuführenden Aufgaben. Dabei wird großer Wert auf die Abbildung der Tätigkeiten in Salesforce gelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Nutzerlizenzen im Bereich Employee App und Sales Cloud weiter steigen wird.
Weiterhin sollen in Zukunft vermehrt Leistungen direkt online mit einer Salesforce-Integration angeboten werden. Unter anderem werden hierfür Grants Management und die Experience Cloud eingesetzt. Diesbezüglich ist eine Skalierung der Lizenzen von großer Bedeutung, da die benötigten Mengen nur schwer abgeschätzt werden können. Daher wird im Bedarfsfall erwartet, dass innerhalb von Lizenzgruppen auf höhere Lizenzen gewechselt werden kann.
Alle notwendigen Spezifikationen und der Umfang der benötigten Lizenzen sind in der Anlage 04 Preisblatt aufgeführt.
Die Lizenzen untergliedern sich in drei (3) Umfänge:
A) Basis-Anforderungen (Anfangsbedarf):
- Anfängliche Bedarfspositionen
Die Lizenzen im Umfang A müssen ab dem 15.07.2023 in der Salesforce-Domain (www.bayern-innovativ.my.salesforce.com) von Bayern Innovativ zur Verfügung stehen.
Alle optionalen Bedarfspositionen in den Umfängen A, B und C (Premier Success Plan für entsprechende Lizenzen A7, A12-A14, A16, A19-A20, B5-B7, B11-B13, B19-B23, C3-C4, C8-C10, C13-C14) sind kein zwingender Bestandteil der Beauftragungen, sind jedoch mit anzubieten.
B) Nachkaufoptionen – Pakete:
- Mengen für optionale Nachkaufpakete
- Staffelpreise für optionalen Nachkauf Customer Community Lizenzen
C) Nachkaufoptionen – Upgrade:
- Mengen für optionale Updates
- Staffelpreise für optionale Upgrades Customer Community Lizenzen
Künftige Leistungserweiterungen (Nachkaufoptionen) - Umfang B und C - werden durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer separat angefragt und nach Erhalt eines zugehörigen Angebots bestellt. Es wird eine Beratung zu den verschiedenen Lizenzmodellen entsprechend der zukünftigen funktionellen Anforderungen für die Systemerweiterung gefordert. Künftige Leistungserweiterungen durch den Auftraggeber werden ab dem Bestellmonat bis zum Ende der Vertragslaufzeit, zu den in diesem Vertrag spezifizierten Lizenzsätzen, angeboten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(i) Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
(ii) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.
(iii) Eigenerklärung Russlandsanktionen VO-2022-833.
(iv) Eigenerklärung Scientology Schutzerklärung.
(i) Gefordert ist die Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren; die Angabe des Umsatzes bezogen auf die letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Vertrieb von Salesforce Lizenzen sowie ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mind. 1 Mio. Euro im Bereich Vertrieb von Salesforce Lizenzen gefordert. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Gesamtumsatz aller Unternehmen anzugeben.
(ii) Im Zuschlagsfalle Eigenerklärung des Bieters, spätestens mit Beginn der Auftragsausführung über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. Euro jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zu verfügen.
(i) Anzahl der in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt europaweit beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente). Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
o > 20 (zwanzig) Mitarbeiter insgesamt
o > 3 (drei) Mitarbeiter im Bereich technischer Vertrieb mit mind. 3 (drei) Jahren einschlägiger Berufserfahrung im Vertrieb und Lizenzberatung. Diese müssen zusammen insbesondere die folgenden Teilbereiche (Cloudlösungen) vollständig abdecken:
- Salescloud
- Marketingcloud
- Experiencecloud (Community)
- Public Sector Solutions
(ii) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss zwingend über die folgende Zertifizierung verfügen, bzw. Eigenerklärungen über das Einhalten entsprechender Standards abgeben:
- gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagement nach ISO 9001 (oder gleichwertig).
(iii) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten zu belegen. Dabei hat er die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
o Der Bieter muss mindestens 4 (vier) Referenzprojekte mit je einem Netto-Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr sowie je einem Auftragszeitraum von mindestens 3 (drei) Jahren zum Vertrieb von Salesforce Lizenzen einreichen:
- Ein Referenzprojekt muss den Vertrieb "Salescloud" umfassen.
- Ein Referenzprojekt muss den Vertrieb "Marketingcloud" umfassen.
- Ein Referenzprojekt muss den Vertrieb "Experiencecloud (Community)" umfassen.
- Ein Referenzprojekt muss den Vertrieb "Public Sector Solutions" umfassen.
(iv) Der Bieter hat dem Auftraggeber eine deutschsprachige Projektleitung und eine deutschsprachige Vertretung als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, die im Falle einer Beauftragung für alle Belange der Vertragsdurchführung zuständig ist. Diese Ansprechpartner nehmen grundsätzlich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sämtliche Anfragen und Informationen entgegen und leiten sämtliche Auskünfte an den Auftraggeber gebündelt weiter.
o Der Bieter muss mindestens 3 (drei) Referenzprojekte der Projektleitung mit Erfahrung im Vertrieb von Salesforce Lizenzen einreichen, die insgesamt die folgenden 3 (drei) Bereiche abdecken:
- Ein Referenzprojekt muss den Vertrieb von Salesforce Lizenzen umfassen
- Ein Referenzprojekt muss den Lizenz-Support umfassen
- Ein Referenzprojekt muss den Kunden-Support umfassen
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte (Eignungsleihe), ist dies durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Formblatt "Einsatz Eignungsleihe" zu erklären. Für das sich zur Eignungsleihe verpflichtende Unternehmen ist das Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen.
Verfahrensrügen erfolgen ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB.
Soweit ein Nachprüfungsantrag auf eine Verfahrensrüge gestützt wird, ist der Nachprüfungsantrag u.a. gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die übrigen Voraussetzungen der Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.