Beförderung im Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 006699/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aichach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung im Schülerverkehr
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr sowie des weiteren in freiwilliger Schülerbeförderung
Los 1: Bereich A
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beförderung umfasst ca. 190 Schüler mit gesetzlichem Beförderungsanspruch sowie ca. 150 Schüler in freiwilliger Schülerbeförderung. Die Leistung ist mit Solobussen mit Kapazitäten für mindestens 59 Sitzplätze und 20 Stehplätze, im Nachmittagseinsatz auch mit Kleinbussen durchzuführen (d.h. mindestens 18 Fahrgastsitzplätze; Fahrzeugmaße kleiner als Solobus). Soweit die Schülerzahlen auf einer Tour es zulassen, dürfen kleinere Fahrzeuge eingesetzt werden. Entgolten wird immer der angebotenen Besetzt-km-Preis. Die Berechnungen der Busse erfolgen für 185 Schultagen pro Schuljahr Montag bis Freitag. An den Freitagen entfallen die Nachmittagsfahrten, daher werden 148 Freitage im Schuljahr für die Nachmittagslinien gezählt.
Verlängerung jeweils um 1 Jahr (max. 3 mal) möglich.
Los 2: Bereich B
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beförderung umfasst ca. 100 Schüler mit gesetzlichem Beförderungsanspruch sowie ca. 40 Schüler in freiwilliger Schülerbeförderung. Die Leistung ist mit Solobussen mit Kapazitäten für mindestens 59 Sitzplätze und 20 Stehplätze, im Nachmittagseinsatz auch mit Kleinbussen durchzuführen (d.h. mindestens 18 Fahrgastsitzplätze; Fahrzeugmaße kleiner als Solobus). Soweit die Schülerzahlen auf einer Tour es zulassen, dürfen kleinere Fahrzeuge eingesetzt werden. Entgolten wird immer der angebotenen Besetzt-km-Preis.
Die Berechnungen der Busse erfolgen für 185 Schultagen pro Schuljahr Montag bis Freitag. An den Freitagen entfallen die Nachmittagsfahrten, daher werden 148 Freitage für die Nachmittagsfahrten im Schuljahr gezählt.
Verlängerung jeweils um 1 Jahr (max. 3 mal) möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Erlaubnis zur Beförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz, Eigenerklärung des Bieters, über die Qualifikation der Mitarbeiter und der Eignung der Fahrer, Eigenerklärung des Bieters, dass die eingesetzten Fahrer keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis haben. Eigenerklärung des Bieters, dass der Unternehmer in den letzten 5 Jahren im Schulbusverkehr tätig war. Eigenerklärung des Bieters, ob das Unternehmen in den letzten 5 Jahren bei öfentlichen Auftraggebern außerordentlich gekündigt wurde, mit der Angabe des Kündigungsgrundes. Eigenerklärung des Bieters, dass deutschsprechendes Personal eingesetzt wird. Eigenerklärung des Bieters, dass auf Wunsch des Auftraggebers Fahrkartenkontrollen durchgeführt werden. Der Bieter gibt eine Referenzliste ab, mit 3 Unternehmen bzw. öffentlichen Auftraggebern für die er in den letzten 5 Jahren für den PPNV oder die Schülerbeförderung tätig war. Eindeutige elektronische Kennzeichnung der Fahrzeuge als Schulbusse - Stadt Aichach - Schulbus - Linie.. siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.