TNW_Markt Manching - Neubau 2. Paarbrücke Manching - Objekt- und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VH18-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Manching
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.manching.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Markt Manching - Neubau 2. Paarbrücke Manching - Objekt- und Tragwerksplanung
Der Markt Manching plant den Neubau einer 2. Paarbrücke, die die Niederfelder Straße und die Paarstraße verbinden soll.
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Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI, §§ 41 Nr. 6, 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1 -9, sowie Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12 HOAI i.V.m. ZVB-ING.
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Weiter werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI, §§ 49 Abs. 1, 51 Abs. 1 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1-6, sowie Leistungen der ingenieurtechnischen Kontrolle gemäß Anlage 14 HOAI i.V.m. ZVB-Trag beauftragt.
85077 Manching
Der Markt Manching ist ein Markt mit ca. 13.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und liegt südöstlich von Ingolstadt.
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Durch die Ortsmitte fließt die Paar, die ein paar Kilometer weiter in die Donau mündet. Über die Ingolstädter Straße, die zusammen mit der Geisenfelder Straße vom Osten nach Westen durch Manching verläuft und die Hauptverkehrsstraße in Manching ist, wird die Paar mit der Paarbrücke überquert.
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Die bestehende Paarbrücke wurde im Zuge der Neugestaltung der Ingolstädter Straße verbreitert. Um eine 2. Überquerungsmöglichkeit über die Paar zu schaffen, die als Ersatz dienen soll, wenn die bestehende Paarbrücke nicht benutzbar ist, plant der Markt Manching den Neubau einer 2. Paarbrücke, die die Niederfelder Straße und die Paarstraße verbinden soll.
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Um die Machbarkeit zu überprüfen, wurden Vorstudien zum Neubau der 2. Brücke durchgeführt.
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2009 wurde die grundsätzliche Durchführbarkeit überprüft und bestätigt, jedoch auch festgestellt, dass mit einem konventionellen Stahlbetonbauwerk die Rampen zu steil werden.
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Eine 2. Machbarkeitsstudie im Jahre 2020 kam zu dem Ergebnis, dass die höheren Freibord-Anforderungen (Hochwasserschutz-Maßnahmen) an die Brücke, sowie auch die straßenbaurechtlichen Kriterien, mit dem Bau eines Stahl-Stahlbeton-Verbundbauwerks erfüllt werden können.
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Parallel wurde die Vorplanung für die Verkehrsanlagen (Einbindung Brückenbauwerk an bestehende Straßen: Schulstraße, Paarstraße, Niederfelder Straße) beauftragt.
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Die angenommenen Kosten für den Neubau der Brücke liegen bei ca. 2 Millionen Euro netto. Die neue Brücke hat eine Spannweite von ca. 25 m.
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Auf der Grundlage der Vorstudien und Vorplanungen beschloss der Markt Manching den Bau der 2. Paarbrücke zu realisieren. Baubeginn für das Brückenbauwerk ist für 2025 verbindlich geplant.
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Es ist geplant noch im Jahr 2023 mit der Planung der Brücke zu beginnen.
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Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI, §§ 41 Nr. 6, 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1 -9, sowie Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12 HOAI i.V.m. ZVB-ING.
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Weiter werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI, §§ 49 Abs. 1, 51 Abs. 1 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1-6, sowie Leistungen der ingenieurtechnischen Kontrolle gemäß Anlage 14 HOAI i.V.m. ZVB-Trag beauftragt.
Es sind insgesamt max. 550 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 1.200.000 € Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 1.100.000 € Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 1.000.000 € Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 900.000 € Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 800.000 € Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 6 Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 5 Ingenieuren/-innen
10 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Brückenbauwerke für Anlagen des Straßenverkehrs
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Verkehrsfreigabe im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Verkehrsfreigabe maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Gewertet werden ausschließlich Brückenbauwerke der Brückenklasse 60/30.
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Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 150 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
• 20 Punkte: Brückenbauwerke für Anlagen des Straßenverkehrs ab Honorarzone IV
• 10 Punkte: Brückenbauwerke für Anlagen des Straßenverkehrs ab Honorarzone III
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Kriterium 2: Bauform
• 10 Punkte: Bogenbrücke / Fachwerkbrücke / Trogbrücke
• 0 Punkte: sonstige Konstruktionsarten
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Kriterium 3: Tragwerk
• 20 Punkte: Tragwerk oberhalb der Fachbahnblatte bzw. (teilweise) abgehängt / Fahrbahnplatte zwischen dem Tragwerk
• 0 Punkte: Tragwerk unterhalb der Fahrbahnplatte
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Kriterium 4: Querung
• 10 Punkte: Flussbrücke (Gewässer erster Ordnung oder vergleichbar)
• 0 Punkte: sonstige Querungen
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Kriterium 5: Art der Durchführung:
• 10 Punkte: Neubau
• 0 Punkte: Umbau / Sanierung
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Kriterium 6: Erfahrung mit kommunalen Auftraggebern
• 10 Punkte: kommunaler Auftraggeber
• 0 Punkte: sonstige Auftraggeber
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Kriterium 7: Leistungsumfang Objektplanung Ingenieurbauwerke
• 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
• 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Kriterium 8: örtliche Bauüberwachung
• 10 Punkte: örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12 HOAI erbracht
• 0 Punkte: örtliche Bauüberwachung nicht erbracht
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Kriterium 9: Leistungsumfang Fachplanung Tragwerksplanung
• 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung erbracht
• 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung erbracht
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Kriterium 10: Größenordnung:
• 20 Punkte: anrechenbare Projektkosten zwischen 1 Mio. € netto und 15 Mio. € netto
Stufenweise Beauftragung
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Stufe 1:
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 und 2
Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 und 2
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Stufe 2:
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3 und 4
Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3 und 4
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Stufe 3:
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5, 6 und 7
Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 5 und 6
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Stufe 4:
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 8 und 9
Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphase 8 (Besondere Leistungen)
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
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Vorgesehener Termin für den Planungsbeginn: nach Auftragsvergabe
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Verbindlicher Baubeginn Brückenbauwerk: 2025
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern eine Konzeptstudie, eine Machbarkeitsstudie sowie ein Verkehrsgutachten zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs [nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)], bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Hinweis: Bei Nachweis von zu geringen Deckungssummen erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
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b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
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Referenzportfolio Bewerber gesamt: Brückenbauwerke für Anlagen des Straßenverkehrs der letzten 6 Jahre, sofern die Verkehrsfreigabe zwischen 01.01.2017 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
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Gewertet werden ausschließlich Brückenbauwerke der Brückenklasse 60/30.
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(Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen)
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mit Angaben zu:
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a.) Auftraggeber
b.) Art der Aufgabenstellung
c.) Bauform
d.) Tragwerk
e.) Querung
f.) Art der Durchführung
g.) Erfahrung mit kommunalen Auftraggebern
h.) Leistungsumfang Objektplanung Ingenieurbauwerke (erbrachte Leistungen in den Lp. 2 - 8 (Angabe in Prozentpunkten)
i.) örtliche Bauüberwachung
j.) Leistungsumfang Fachplanung Tragwerksplanung (erbrachte Leistungen in den Lp. 2 - 6 (Angabe in Prozentpunkten)
k.) Größenordnung
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Verkehrsfreigabe zwischen 01.01.2017 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.