3520 Schlosserarbeiten (Innen) Sportpark Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-11 FA1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
3520 Schlosserarbeiten (Innen) Sportpark Ost
Im Kasernenviertel im Osten Regensburgs liegt das Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne. Hier plant das Stadtwerk Regensburg den Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades.
Dabei sind, mit dieser Ausschreibung Schlosserarbeiten (Innen) zu vergeben:
- Baustelleneinrichtung, Werkstattplanung, Statische Berechnungen
- Stahltreppe Foyer
- Treppengeländer
- Geländer Treppenauge
- Geländer für Tribüne
- Fertigteiltreppen
- Schachtabdeckungen
- Stahlrampe
- Spindeltreppe
Regensburger Osten, Areal der Prinz-Leopold-Kaserne an der Zeißstraße
Im Kasernenviertel im Osten Regensburgs liegt das Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne. Hier plant das Stadtwerk Regensburg den Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades.
Dabei sind, mit dieser Ausschreibung Schlosserarbeiten (Innen) zu vergeben:
- Baustelleneinrichtung, Werkstattplanung, Statische Berechnungen
- Stahltreppe Foyer
- Treppengeländer
- Geländer Treppenauge
- Geländer für Tribüne
- Fertigteiltreppen
- Schachtabdeckungen
- Stahlrampe
- Spindeltreppe
Ausführungsfristen:
Beginn Montage: 18. Oktober 2023
Fertigstellung: 15. November 2023
Zwischentermine: siehe Ausschreibungsunterlagen
Diese Ausschreibung / Gewerk ist Teil der festgelegten 80/20 Aufteilung für das Projekt Sportpark Ost (SPO)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Existenznachweis
Dieser Nachweis ist zu erbringen durch Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis.
2. Eigenerklärung
Mit Abgabe des Angebotes ist zu erklären, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 – 4 GWB genannten Vorschriften verurteilt sind und dass keine Ausschlussgründe nach §124 Abs. 1 GWB vorliegen.
1. Umsatzzahlen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erzielte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit den unter Ziffer III.1.2) für vergleichbaren Leistungen, folgenden Nettoumsatz der Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022
1) Es sind drei fertiggestellte und mängelfrei abgenommene Referenzen über ver-gleichbare Leistungen aus den letzten drei Kalenderjahren mit einem Auftrags-wert von je min. [Betrag gelöscht] EUR netto nachzuweisen.
Kurze Beschreibung des Referenzprojektes und Kenndaten, Zeitraum der Refe-renz und Umfang der Leistung in EUR netto.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Formblätter des Auftraggebers (Anlage 09) für jede Referenz einzeln zu verwenden sind.
Kurze Beschreibung des Referenzprojektes und Kenndaten,
Zeitraum der Referenz (letzten drei Kalenderjahren),
und Umfang der Leistung in EUR netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.