Anlage zur automatisierten Fertigung von PEM-Elektrolyseur-Stacks - PR311860 - 2720 - W Referenznummer der Bekanntmachung: PR311860 - 2720 - W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anlage zur automatisierten Fertigung von PEM-Elektrolyseur-Stacks - PR311860 - 2720 - W
PR311860 - 2720 - W Anlage zur automatisierten Fertigung von PEM-Elektrolyseur-Stacks
Fraunhofer-Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik IWU
Reichenhainer Straße 88,
09126 Chemnitz
Zu verarbeiten sind u.a. metallische Bipolarplatten (BPP), Dichtungen, quadratische Streckmetallgitter (PTL) sowie vorgefertigte MEA's (membrane electrode assembly), die in KLT angestellt werden. Aus diesen soll automatisiert ein Stapel gebildet und manuell mit vormontierten Endplatten inkl. Kontaktierung komplettiert, verpresst und verschraubt werden.
Die Stapelanlage soll überwiegend zu Demonstrations- und Forschungszwecken verwendet werden. Dies erlaubt gegenüber dem produktiven, industriellen Einsatz Vereinfachungen im Bereich der Bauteilkennzeichnung, -prüfung und -verfolgung sowie der NIO-Strategie.
Dessen ungeachtet ist der Nachweis des prozesssicheren Betriebs mit den spezifizierten Bauteilen und Parametern Voraussetzung für die Abnahme der Anlage. CE-Konformität der Anlage wird ebenfalls vorausgesetzt. Eine Risikobetrachtung sowie ein Sicherheitskonzept sind vorzulegen.
Weiterhin werden höhere Anforderungen an die Anpassbarkeit der Anlage an zukünftige Bauteile gestellt, die z.B. durch geeignete Schnittstellen für Greifer und Bauteilaufnahmen sowie Funktionen zum einfachen Anlernen neuer Bauteile in der Anlagensteuerung realisiert werden sollen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187c73a575d-432eee99204c2f28
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de