Stadtweiter Rahmenvertrag über diverse Tinten und Toner der LHM Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2023-0023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtweiter Rahmenvertrag über diverse Tinten und Toner der LHM
Stadtweiter Rahmenvertrag über diverse Tinten und Toner der LHM
Verbrauchsmaterial für Kyocera-Druckermodelle
LIeferleistung von zirka 33 Toner der Marke Kyocera oder Alternativen
Verbrauchsmaterial für HP-Druckermodelle
LIeferleistung von zirka 36 Toner und Tintenpatronen der Marke HP oder Alternativen
Verbrauchsmaterial für weitere Druckermodelle
LIeferleistung von zirka 31 Toner der Marke Epson, Samsung, Brother, OKI, Ricoh oder Alternativen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1 + Los 2 + Los 3:
-Jeweils Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre netto
-Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestumsatz für Los 1 + Los 2 + Los 3:
Mindestumsatz Los 1 85.000 € netto oder 70.000 € netto pro Jahr,
Mindestumsatz Los 2 18.000 € netto oder 15.000 € netto pro Jahr,
Mindestumsatz Los 3 9.000 € netto oder 8.000 € netto pro Jahr.
Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung für Los bis Los 3 jeweils:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Los 1 + Los 2 + Los 3:
Eine Referenz pro Los mit jeweils einem Auftragswert: Los 1 85.000 € netto pro Jahr, Los 2 18.000 € netto pro Jahr, Los 3 9.000 € netto pro Jahr.
Los 1: Der Referenzwert für eine Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto jährlich betragen.
Los 2: Der Referenzwert für eine Referenz muss mindestediens [Betrag gelöscht] Euro netto jährlich betragen.
Los 3: Der Referenzwert für jede Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto jährlich betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 1:
33 Positionen mit Toner der Marke Kyocera oder Alternativen
Geschätzte Abrufmenge: ca. [Betrag gelöscht] Euro netto
Höchstabrufwert: ca. [Betrag gelöscht] Euro netto
Los 2:
36 Positionen mit Toner und Tintenpatronen der Marke HP oder Alternativen
Geschätzte Abrufmenge: ca. [Betrag gelöscht] Euro netto
Höchstabrufwert: ca. [Betrag gelöscht] Euro netto
Los 3:
31 Positionen mit Toner der Marke Epson, Samsung, Ricoh, Brother, OKI oder Alternativen
Geschätzte Abrufmenge: ca. [Betrag gelöscht] Euro netto
Höchstabrufwert: ca. [Betrag gelöscht] Euro netto
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt.v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).