Innovationspartnerschaft zur Forschung und Entwicklung zu/von DC-Multiterminalsystemen Referenznummer der Bekanntmachung: MH_IP
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=219867
Nationale Identifikationsnummer: AG Charlottenburg unter HRB 84446 B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.50hertz.com
Nationale Identifikationsnummer: AG Dortmund unter HRB 15940
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amprion.net
Nationale Identifikationsnummer: Handelsregister des Registergerichts Stuttgart unter HRB Nr. 740510
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationspartnerschaft zur Forschung und Entwicklung zu/von DC-Multiterminalsystemen
Radiale DC-Multiterminalsysteme mit selektiver Fehlerklärung durch DC-Leistungsschalter sind derzeit nicht auf dem Markt erhältlich.
Die Auftraggeber gehen zu diesem Zwecke eine Innovationspartnerschaft ein mit dem Ziel DC-Multiterminalsysteme kommerziell verfügbar zu machen. Diese und alle Subsysteme haben insbesondere folgende Attribute: Single vendor; DC-Spannung +/- 525 kV; Bipolar mit metallic return; 2GW je Konverterstation.
Auf dieser Grundlage beabsichtigen die Auftraggeber, sodann gemeinschaftlich oder einzeln im Wege von Einzelverträgen DC-Multiterminalsysteme als schlüsselfertige Projekte an solche Unternehmer zu vergeben, die die F&E-Phase erfolgreich durchlaufen haben.
mögliche Erfüllungsorte:
Deutschland (DE), Niederlande (NL), Belgien (BE), Dänemark (DK), Schweden (SE);
Die Auftraggeber sind die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland.
Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Energiewende und die Integration der Offshore-Windenergie in das Übertragungsnetz zu beschleunigen, beabsichtigen die Auftraggeber, die 525kV Bipole HVDC Multiterminals (nachfolgend „DC-Multiterminalsystemen“) als nächste Generation der HGÜ-Technologie zu entwickeln und einzusetzen, die die flexible Zusammenschaltung mehrerer HGÜ-Leitungen, sogenannte DC-Hub-Projekte, ermöglicht. Hierfür ist eine neue HGÜ-Technologie notwendig. Die ersten dieser DC-Hub-Projekte sollen in Heide (Schleswig-Holstein) und NordWest (bei Rastede in Niedersachsen) verwirklicht werden.
Vorgenannte radiale DC-Multiterminalsysteme mit selektiver Fehlerklärung durch DC-Leistungsschalter sind derzeit nicht auf dem Markt erhältlich. Das Ziel ist es, DC-Multiterminalsysteme kommerziell verfügbar zu machen. Diese und alle Subsysteme haben insbesondere folgende Attribute:
- Single vendor
- DC-Spannung +/- 525 kV
- Bipolar mit metallic return
- 2GW je Konverterstation
Ferner soll die Erweiterbarkeit des DC-Multiterminalsystems hinsichtlich der Integration und Anbindung an andere DC-Multiterminalsysteme (auch Multi vendor) geprüft werden.
Die Auftraggeber gehen zu diesem Zwecke eine Innovationspartnerschaft ein, die in zwei aufeinanderfolgenden Phasen strukturiert wird:
1. Forschungs- und Entwicklungsphase (F&E-Phase), bestehend aus der
(a) Engineering-Phase (Stufe 1) sowie der
(b) PQ-Phase (Stufe 2)
2. Leistungsphase
Die Phasen werden durch die Festlegung von Zwischenzielen untergliedert. Auf der Grundlage der Zwischenziele können die Auftraggeber am Ende jedes Entwicklungsabschnittes entscheiden, ob sie die Innovationspartnerschaft beenden oder weiter fortführen.
Bei erfolgreichem Abschluss der PQ-Phase (Stufe 2) und damit der F&E-Phase insgesamt haben die Auftraggeber, die die Stufe 2 abgerufen haben, das Recht, mit dem Auftragnehmer jeweils einen Rahmenvertrag für die Leistungsphase abzuschließen.
Auf dieser Grundlage beabsichtigen die Auftraggeber, sodann gemeinschaftlich oder einzeln im Wege von Einzelverträgen DC-Multiterminalsysteme als schlüsselfertige Projekte an solche Unternehmer zu vergeben, die die F&E-Phase erfolgreich durchlaufen haben. Die Auftraggeber weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beschaffung der beiden ersten beabsichtigten und im NEP 2035 bestätigten DC-Multiterminalsystem-Projekte Heide- und Nord-West-Hub aus technischen Gründen an den jeweiligen Konverterlieferanten der einzelnen Projekte gebunden ist.
Die Einheit „Konverter“ wurde von TenneT bereits im Rahmen des 2GW-Präqualifizierungssystems bzw. der damit verbundenen Partnerschaftsvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Weitere Projekte sind insbesondere die im NEP 2037 (vorbehaltlich einer Bestätigung) geplanten DC-Multiterminalsysteme Pöschendorf (TenneT/50Hertz), Talkau (50Hertz) und Nüttermoor (TenneT). Eine Pflicht der Auftraggeber, Einzelverträge unter dem Rahmenvertrag zu vergeben, besteht nicht.
Neben den Auftraggebern sollen darüber hinaus weitere Gesellschaften auf die jeweiligen Phasen (sowohl die F&E-Phase als auch die Leistungsphase) sowie die jeweils erzielten Ergebnisse zugreifen und diese nutzen können. Zu diesen sog. „Associated Partner“ gehören insbesondere TenneT TSO B.V., Elia System Operator S.A., Energinet.dk sowie Dritte, die im Verhältnis zu einem Auftraggeber Verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG ff. sind oder zukünftige Projektpartner eines oder mehrerer Auftraggeber sind. Die „Associated Partner“ sollen entsprechend abruf- und nutzungsberechtigt sein.
Gemäß Leistungsbeschreibung bzw. Entwicklungsfortschritt;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Information über den Bewerber sind in Form 1 einzutragen.
2. Im Falle eines Bieterkonsortiums sind darüber hinaus die Angaben in Form 5 einzutragen.
3. Angaben zur Eignung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit sind in Form 8 einzutragen (im Falle eines Bieterkonsortiums muss jedes Mitglied des Konsortiums dieses Dokument separat ausfüllen und seine individuelle Qualifikation nachweisen).
1. Nachweis Mindestumsatz im Energie- bwz. HGÜ-Bereich über die letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Form 3).
2. Im Falle einer Eignungsleihe ist Form 7 zu verwenden.
zu 1:
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) im Energie- bzw. HGÜ-Bereich von 100 Mio. EUR in den letzten drei Geschäftsjahren (vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen).
1. Nachweis Abschluss Anschlussantrag und Complianceverfahren für ein VSC-basiertes HGÜ-Netzanschlusssystem (zur Beantwortung ist Form 4 zu verwenden).
2. Im Falle einer Eignungsleihe ist Form 6 zu verwenden.
3. Nachweis eines bestehenden Qualitätssicherungssystems durch Vorlage von Zertifikaten nach ISO 9001 oder einer inhaltlich vergleichbaren Zertifizierung. Nachweis der Zertifizierung unter Angabe der Norm und der Zertifizierungsgesellschaft. Für den Fall der Teilnahme am Verfahren als Bietergemeinschaft weist der Auftraggeber darauf hin, dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannte Zertifizierung nachweisen muss und dass die Bietergemeinschaft darüber hinaus in einem sogenannten Brückendokument entsprechend den Projektmanagementanforderungen der Ausschreibungsunterlagen nachweisen muss, wie die unternehmensspezifischen PMS und QMS der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Zuge der Projektdurchführung zusammengeführt werden.
zu 1.:
Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines Anschlussantrags und eines entsprechenden Complianceverfahrens für ein VSC-basiertes HGÜ-Netzanschlusssystem, das an das deutsche Höchstspannungsübertragungsnetz angeschlossen und erfolgreich in Betrieb genommen wurde. Vorlage ausreichender Dokumente zum Nachweis, dass der Anschlussantrag und das entsprechende Complianceverfahren abgeschlossen und genehmigt sind. Bestätigung, dass alle relevanten Anforderungen und Abnahmekriterien, die in den "Netzanschlussregeln" (NAR) und "technischen Anschlussregeln" (TAR) festgelegt sind, erfüllt und genehmigt sind.
zu 2.:
Vorlage von Zertifikaten nach ISO 9001 oder einer inhaltlich vergleichbaren Zertifizierung.
Die Teilnahmeantragsunterlagen (Form 1 bis 9, sofern zutreffend) müssen ausgefüllt im Negometrix-System zur Verfügung gestellt werden.
Die AG weisen ausdrücklich darauf hin, dass - nach erfolgreichem Abschluss der F&E-Phase - die Beschaffung der innovativen Liefer- und/oder Dienstleistung für die MultiHub-Projekte Heide- und NordWestHub aus technischen Gründen an den jeweiligen Konverterlieferanten der einzelnen Projekte gebunden ist. Die Einheit "Konverter" wurde von TenneT bereits im Rahmen des 2GW-PQ-Systems bzw. des damit verbundenen Partnerschaftsvertrages europaweit ausgeschrieben. Die vorgenannte Beauftragung der jeweiligen Konverterlieferanten der Einzelprojekte bezieht sich nur auf die MultiHub-Projekte Heide- und Nord-West-Hub. Darüber hinaus sollen Rahmenverträge für die zukünftige Versorgung bzw. Dienstleistung gemäß NEP 2037 (vorbehaltlich der Bestätigung dieses NEP) abgeschlossen werden, für die die konkreten Konverterlieferanten noch nicht feststehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber Amprion GmbH, der kein Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist, führt das Verfahren nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen niedergelegten Verfahrensregeln durch. Darüber hinaus besteht im Verhältnis zum Auftraggeber Amprion GmbH kein Anspruch auf Anwendung des 4. Teils des GWB sowie der SektVO. Das gilt auch dann, wenn in den Vergabeunterlagen auf Vorschriften im 4. Teil des GWB oder der SektVO verwiesen wird. Die Obliegenheit der Bieter zur rechtzeitigen Rüge nach Nr. VI.4.3 gilt entsprechend (vgl. auch Ziffer 11 Verfahrensleitfaden).
Die verantwortliche Stelle für Rechtsschutz gegenüber der Amprion GmbH ist daher ab einer etwaigen Beauftragung der Präqualifikationsphase (Stufe 2) sowie im Falle des Abrufs der Leistungsphase das zuständige Gericht für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten:
Landgericht Dortmund
Kaiserstraße 34
44135 Dortmund
Fax: 0231 926 10200
***
Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Die Auftraggeber beabsichtigen, den Forschungs- und Entwicklungsvertrag mit mehreren Bietern abzuschließen. Die Auftraggeber behalten sich das Recht vor, die Zahl der erfolgreichen Bieter auf ein Minimum von zwei zu reduzieren. Der Auftrag wird dann an die beiden Bieter vergeben, die auf der Grundlage der gewählten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
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Die in diesem Formular erwähnten Daten / Zeiträume können sich gegebenenfalls später noch ändern.
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Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
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In Ergänzung zu I.3)
TenneT führt (vertretend für alle vier Auftraggeber) die vorliegende Ausschreibung mit Hilfe des Vergabeportals Negometrix durch.
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Die Vergabeunterlagen können unter https:// platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=219867 in der dort beschriebenen Vorgehensweise eingesehen werden. Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote sowie die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über Negometrix. Wir bitten Sie, Ihren Teilnahmeantrag - und im späteren Verlauf Ihr(e)Angebot(e) - elektronisch auf dem Vergabeportal Negometrix abzugeben.
***
Der Rahmenvertrag gilt für eine Dauer von acht Jahren ab Inkrafttreten, maximal aber für einen Höchstwert möglicher Abrufe der Auftraggeber des F&E Vertrages (TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH) sowie deren Associated Partnern von 15 DC-Multiterminalsystemen. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass diese 15 DC-Multiterminalsysteme über alle vorgenannten Auftraggeber sowie deren Associated Partnern hinweg die Höchstmenge der Abrufe darstellen. Zudem sollen diese Associated Partner derart an den FuE-Ergebnissen partizipieren können, dass diese ebenfalls aus dem Rahmenvertrag ihres jeweiligen Projektpartners/AGs abrufberechtigt sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135Abs. 2GWB).
Ort: Ansbach
Land: Deutschland