Planung (Detail Engineering) und Anlagenbau einer Aufschlussanlage für BioCampus MultiPilot Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZVH-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung (Detail Engineering) und Anlagenbau einer Aufschlussanlage für BioCampus MultiPilot
Der ZVH schreibt eine gesamthafte Erbringung der Planung (Detail Engineering) und Anlagenbau einer Aufschlussanlage für eine Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) aus. Im Wesentlichen umfasst der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens alle notwendigen Planungs-, Liefer-, Bau- und Dienstleistungen zur Realisierung einer in sich geschlossenen, entsprechend der Ergebnisse des Basic Engineerings und der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Gebäudes vollumfänglich funktionsfähigen Aufschlussanlage (package unit) sowie zur Integration dieser in eine gesamthaft funktionsfähige BMP. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind durch AN alle notwendigen Leistungen in Bezug auf die apparative Auslegung, Fertigung, Montage, Lieferung, Auf- und Einbau, Anschluss und Inbetriebnahme aller Maschinen, Apparate, peripheren Komponenten und sonstigen Systeme innerhalb prozesstechnischer Grenzen (in battery limits) der package unit zu erbringen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVH schreibt die
Planung (Detail Engineering) und Anlagenbau der Aufschlussanlage
für eine Mehrzweckdemonstrationsanlage
(BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand
aus.
Als Grundlage der Ausschreibungsgegenstandes stellen die im Zuge des Basic Engineerings erstellten Dokumente, Pläne, Berechnungen und Beschreibungen dar. Diese sind als Grundlage in die weitere Bearbeitung (Detail Engineering und Anlagenbau) durch AN zwingend einzubeziehen.
Die Aufschlussanlage umfasst alle in den Ausschreibungsunterlagen beschriebene Hauptapparate sowie alle für deren verfahrenstechnische Funktionen gemäß den Ergebnissen des Basic Engineerings notwendige periphere Ausrüstung, Nahverrohrung, -Verkabelung und -Instrumentierung, Stahlbau, Automatisierung und sicherheitstechnische Einrichtungen. Im Wesentlichen umfasst der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens alle notwendigen Planungs-, Liefer-, Bau- und Dienstleistungen zur Realisierung einer in sich geschlossenen, entsprechend der Ergebnisse des Basic Engineerings und der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Gebäudes vollumfänglich funktionsfähigen Aufschlussanlage (package unit) sowie zur Integration dieser in eine gesamthaft funktionsfähige BMP. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind durch AN alle notwendigen Leistungen in Bezug auf die apparative Auslegung, Fertigung, Montage, Lieferung, Auf- und Einbau, Anschluss und Inbetriebnahme aller Maschinen, Apparate, peripheren Komponenten und sonstigen Systeme innerhalb prozesstechnischer Grenzen (in battery limits) der package unit zu erbringen.
Aufbauend auf den vorhandenen Ergebnissen und aktuellen Erkenntnissen ist eine einheitliche, kohärente und explizite Ausführungsplanung (Detail Engineering) der Aufschlussanlage inklusive alle Ansatz, Misch-, Vorlage-, Umwälz-, und Entspannungsbehälter sowie aller peripheren Maschinen, Apparaten, Verrohrungen, Ventile, Armaturen, Sensoren und sonstigen Elemente gemäß vorliegender Verfahrensfließbilder durchzuführen. Die vorhandenen apparatetechnischen Spezifikationen müssen durch den Auftragnehmer auf die Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft ergänzt, präzisiert und festgelegt werden. Die Abwicklung der Lieferungen sowie die Koordination des Anlagenbaus für die Teilanlagen im Leistungsumfang des AN gehören ebenfalls zu den essentiellen Aufgaben des Auftragnehmers. Automationstechnischen und prozessleittechnische Programmierungen, Funktionsprüfungen, Leistungsnachweise und Abnahmen aller für eine sachgemäße Nutzung der Aufschlussanlage notwendigen Maschinen, Apparate, Prozesseinheiten und Systeme sind ebenfalls von dem Auftragnehmer innerhalb des Projektes zu erbringen.
Insgesamt ist es die Aufgabe des Auftragnehmers, eine im Sinne des Auslegungskonzeptes vollumfänglich funktionsfähige Aufschlussanlage innerhalb der BioCampus MultiPilot so weiter zu planen, zu realisieren und auch (bau)technisch-funktionell in das Gesamtsystem BMP störungsfrei einzubringen und zu integrieren.
Die Einzelheiten des Leistungsumfanges, der Abgrenzungen einzelner Teile und der Schnittstellen sind der Anlage V2 – Leistungsbeschreibung Aufschlussanlage (Textteil und Anhänge) zu entnehmen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Bewerberauswahl dreistufig.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die erforderliche Eignung aufweisen, anhand der Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Auswahl des Bieterkreises, mit welchem die Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird, erfolgt anhand der von den Bewerbern unter der Rubrik Auswahlkriterien benannten Referenzen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Für jedes Kriterium werden die Angaben der Bewerber von der Vergabestelle mit Punkten bewertet. Für die Angebots- und Verhandlungsphase werden drei bis maximal fünf Bewerber ausgewählt, die in Summe über alle Kriterien die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Sofern die maximale Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbern aufgrund eines Punktegleichstands überschritten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl werden je Bewerber lediglich die beiden benannten Mindestreferenzen sowie eine weitere Referenz berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen (Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) ist nicht gewünscht. Es werden nur die in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeantrag angegebene Referenzen bewerten. Die betreffenden Mindestreferenzen müssen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindesten der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistungen anzugeben) sein. Die weitere Referenz muss ebenfalls aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindestens der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistungen anzugeben) sein.
Auswahlkriterium 1 – Branchenbereich der Anlage (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der Branchenbereich, dem die Referenz jeweils zuzurechnen ist.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Aufschlussanlage für den Bereich Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie: 10 Punkte
Aufschlusssanlage für den Bereich Heilpflanzen/Holz: 20 Punkte
Aufschlussanlage für den Bereich industrielle Biotechnologie: 30 Punkte
Auswahlkriterium 2 – Auftragswert der bearbeiteten Leistungen (max. 20 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der bei Erbringung der Referenzleistung erzielte Netto-Auftragswert für die Gesamtheit der durch den Bewerber bei der Projektbearbeitung erbrachten Leistungen. Die genaue oder qualitative/prozentuale Aufteilung des Gesamtauftragswertes auf die Planungs-, Dienst- und Bauleistungen ist ausdrücklich erwünscht jedoch nicht zwingend und nicht wertungsrelevant.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Netto-Auftragswert weniger als [Betrag gelöscht] EUR: 0 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR: 5 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR: 10 Punkte
Netto- Auftragswert zwischen [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR: 15 Punkte
Netto- Auftragswert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR: 20 Punkte
Auswahlkriterium 3 – Merkmale der Anlage (max. 50 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der/werden die durch den Bewerber innerhalb des jeweiligen Referenzprojektes realisierte verfahrenstechnischen und apparativen Merkmale der Aufschlussanlage.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Flexible Führung der flüssigen Phase („von oben“ und „von unten“): 5 Punkte
In-situ und/oder in-line und/oder at-line Produktanalytik: 5 Punkte
Erstellbarkeit von Rezepten und Reinigungsprotokollen durch Benutzer: 5 Punkte
Auslegung auf Einsatz von Lösemitteln (ATEX): 5 Punkte
Auslegung auf Einsatz von sowohl säure- als auch laugenhaltigen Lösemitteln: 5 Punkte
Auslegung der Anlage auf sowohl geringe (≤ 0,01 g_solid⁄g_liquid ) als auch
hohe (≥ 0,5 g_solid⁄g_liquid ) Fest-Flüssig-Verhältnisse: 5 Punkte
Austauschbarkeit und/oder Erweiterbarkeit von peripheren Komponenten: 10 Punkte
Behandlung verschiedener lignocellulosehaltiger Biomasse (Hartholz, Stroh,
einjährige Pflanzen, Grünschnitt, Maisspindel, Getreidenebenprodukte, etc.): 10 Punkte
Der Bewerber hat die Möglichkeit, mehrere bearbeitete Teilbereiche im Rahmen der jeweiligen beigefügten Referenz zu benennen. Die Punkte werden je bearbeiten Teilbereich kumulativ berücksichtigt. Insgesamt können in diesem Kriterium somit maximal 50 Punkte je Referenz erzielt werden.
Insgesamt können für die maximal drei zu benennenden Referenzen maximal 300 Punkte (3 x 100 Punkte) erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen.
Die Eignung ist - soweit nachfolgend nichts Abweichendes angegeben ist - für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirschfatlichen und finanzielle sowie technische und beruftliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Hinsichtlich des Nachweises der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, die ausgeschriebenen Leistungen erbringt.
Zum Nachweis formaler Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen zum Belegen des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister abzugeben:
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
• Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
• Eigenerklärung gemäß § 21 SchwarzArbG,
• Eigenerklärung gemäß § 21 AEntG,
• Eigenerklärung Bezug Russland
• Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH)
Zum Nachweis wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärung abzugeben:
• Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
• Eigenerklärung, dass spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden geschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Hierbei gilt folgende Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der vergangenen
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR Netto betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist hier der Umsatz in Summe über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft relevant.
Zum Nachweis technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben:
• Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl seiner Mitarbeiter in Bereichen Ingenieurdienstleistungen (Planung), Projekt- und Baustellenmanagement und Anlagenbau in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
• Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen.
Zum Nachweis meiner/unserer technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erkläre ich/erklären wir, dass mein/unser Unternehmen mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Planungs-, Liefer-, Bau- und Dienstleistungen von geschlossenen, hydraulisch gerührten Reaktoren mit Fluidumwälzung (Betriebsdruck ≥ 2 barg; Betriebstemperatur ≥ 120 °C) für die Behandlung lignocellulosehaltiger Biomasse mit wässrig-organischen, säure- und/oder laugenhaltigen Lösemittel zwecks Gewinnung von Cellulose/Hemicellulose und/oder Lignin und/oder anderer in der Biomasse enthaltener Naturstoffe im Pilot-, Demonstrations- und/oder industriellen Maßstab (nicht Labor- und Technikumsmaßstab; Reaktorvolumen ≥ 500 L) innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einreichung des Teilnahmeantrags (Abnahme der Leistungen frühestens am 1. Januar 2018; bei Referenzen der aktuell laufenden Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Referenzabgabe mindestens der Baubeginn erfolgt ist, ist das Quartal und Jahr der voraussichtlichen Abnahme der Leistungen anzugeben).
Bitte beachten Sie, dass die Referenzen über die Erbringung von ausschließlich Dienstleistungen (Projektmanagement/Steuerung) ohne die Erbringung von eigenen Planungsleistungen (Engineering) und/oder Bauleistungen (Anlagenbau) diesem Kriterium nicht genügen und nicht gewertet werden. Ebenso werden die Referenzen über die Erbringung von ausschließlich Bauleistungen (Anlagenbau) ohne die Erbringung von eigenen Planungsleistungen und/oder Dienstleistungen (Projektmanagement/Steuerung) von der Wertung ausgeschlossen. Die Referenzen über die Erbringung von Planungs- und/oder Realisierungsleistungen von lediglich einzelnen nicht zu einer gesamthaften verfahrenstechnischen Anlage verknüpften Behälter und/oder peripheren Komponenten sind ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen.
(1) Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
(2) Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.