Lieferung eines Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für das THW Orstverband München Land Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2023-261433
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für das THW Orstverband München Land
Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung eines fabrikneuen, Wechselladefahrzeuges samt Ladekran.
Die Kompatibilität von Fahrgestell und Aufbau ist durch eine DIN-gerechte Bauweise zwingend unverzichtbare Montagevoraussetzung.
Das Komplettfahrzeug muss insbesondere den Vorschriften der StVZO, den Regelwerken der UVV und den einschlägigen DIN-/EN- Normen,
VDE-Normen, TR BOS, EMVG und EMV-Richtlinien sowie den allgemein anerkannten, gültigen, sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Fahrgestell für Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für den Katastrophenschutz
München
Lieferung eines fabrikneuen Fahrgestells für den Aufbau eines Wechselladerfahrzeugs mit Ladekran für den Katastrophenschutz im Landkreis
München. Benötigt wird ein geländegängiges Diesel-Frontlenker-Fahrgestell mit zwei gelenkten Achsen sowie Allradantrieb. Die Motorausführung
ist mind. Euro VI mit Behördenmotor (d.h. unter anderem: Ad-Blue - Fahrzeug darf nicht in Notbetrieb wegen zu geringem Füllstand schalten) mit
einer Leistung von mindestens 370 KW und ab 2600 Nm Drehmoment.
Das Fahrzeug wird dem Technischen Hilfswerk Ortsverband München-Land bereitgestellt, weshalb die Farbwahl wie folgt ist:
Fahrerhaus ultramarinblau (RAL 5002), Rahmen schwarz, Stoßfänger und Einstiege weiß (RAL 9010), Detailabstimmung nach Zuschlagserteilung
Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde
München
Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde jeweils mit benötigten Anbauteilen, sowie der Sondersignalanlage,
allgemeinem Ausbau für den Katastrophenschutz, Zusatzbeleuchtung, weiteren Rahmenbedingungen und dem Zubehör.
Der Abrollkipper (Hakengerät) muss eine Hub- und Kippkapazität ab 20000 kg aufweisen. Die Geländeeigenschaften/Watfähigkeit des
Fahrgestells (LOS 1) dürfen nicht durch den Aufbau oder sonstige oder sonstige zusätzliche Bauteile negativ beeinflusst werden.
Für den Ladekran sind folgende Hubkräfte bei angegebener Auslage mindestens erforderlich:
6500mm -3400Kg
8500mm -2400Kg
16.000mm - 1000Kg
21.500mm - 700Kg
Die Fahrzeugseilwinde muss über die Kranfernsteuerung mit 80kN im Direktzug und zweitem Fixpunkt zum Zweistrangbetrieb mit
Nothandbetätigung bedienbar sein.
Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell für Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für den Katastrophenschutz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VgV berechtigt das Vergabeverfahren für die Lose 1 und 2 aufzuheben, da kein Angebot den Bedingungen entspricht sowie kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Es ist nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen, da zuvor die Regelungen des Katastrophenschutzes des Landratsamtes München vollumfänglich in Form eines Konzeptes geprüft bzw. überarbeitet werden. Erst nach Fertigstellung des entsprechenden Konzeptes kann eine Entscheidung über die evtl. Durchführung eines neuen Vergabeverfahren getroffen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer