Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, Standort Höchberg, Rudolf-Harbig Platz 4, 97204 Höchberg Neubau einer Stützwand und Schaffung neuer Parkplätze Erd- Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wuerzburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.landkreis-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, Standort Höchberg, Rudolf-Harbig Platz 4, 97204 Höchberg Neubau einer Stützwand und Schaffung neuer Parkplätze Erd- Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, Standort Höchberg, Rudolf-Harbig Platz 4, 97204 Höchberg
Neubau einer Stützwand und Schaffung neuer Parkplätze
Erd- Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Höchberg
Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, Standort Höchberg, Rudolf-Harbig Platz 4, 97204 Höchberg
Neubau einer Stützwand und Schaffung neuer Parkplätze
Erd- Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung ab:
Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung
Umsatz pro Jahr der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
weitere Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung ab:
Sie erklären, dass sie in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Sie erklären, dass ihnen die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. und geben hierzu die PQ-Nummer an
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).