Fraunhofer ITEM-R- 70-00213-3360-D Technische Ausrüstung AG 1 / 2 / 3 / 7 / 8 HLSK Referenznummer der Bekanntmachung: 70-00213-3360-D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer ITEM-R- 70-00213-3360-D Technische Ausrüstung AG 1 / 2 / 3 / 7 / 8 HLSK
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 1 / 2 / 3 / 7 / 8 HLSK für das Fraunhofer ITEM-R Regensburg - Neubau Büro- und Laborgebäude, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 30.980.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§56 HOAI): II bis III, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg
Geplant ist ein repräsentativer Institutsneubau für das Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin ITEM, Bereich Personalisierte Tumortherapie in Regensburg. Mit dem geplanten Neubau sollen Arbeitsmöglichkeiten für 100 Stellen geschaffen werden. Hierfür werden ca. 2740m² Nutzfläche (1-6), bestehend aus Büro-, Konferenz-, Seminar-, Labor- und Werkstattflächen mit entsprechender Infrastruktur benötigt. Zur Umsetzung des Neubaues wird ein Grundstück im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung stehen. Das ca. 7000m² große Grundstück befindet sich östlich des Universitätsklinikums Regensburg. Die Fraunhofer-Gesellschaft als Zuwendungsempfänger von öffentlichen Mitteln legt großen Wert auf die Realisierung eines innovativen, nachhaltigen und ressourcenschonenden, aber gleichzeitig wirtschaftlichen Gebäude-, Energie- und Betriebskonzepts.
Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird in folgenden Schritten geprüft und bewertet: Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung):1) Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens): - Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV.2) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt): - Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV, - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV.3) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt): - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV.4) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt): - technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV.5) Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt). Durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung. Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben. Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.) Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl, als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt.Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch)
Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung(Einladung) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 32/2023
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld
Beauftragung von Planung von Erstausstattung/Hook-Up von Geräten
Efre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VGV
- Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
- Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV
- Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
siehe Auftragsunterlagen
- Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV
- Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
- Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV
- vorgesehene Vergabe von Unteraufträgen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV
- Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV
- Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV
- Freie Referenz gem. § 75 Abs. 5 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe III.1.1)
Siehe Auftragsunterlagen
Hinweis-> Eigenerklärung zu Sanktionen der EU ist Ausschlusskriterium
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland