Sanierung Toilettenanlagen im Haupt- und Sitzungsgebäude des Landratsamts
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Toilettenanlagen im Haupt- und Sitzungsgebäude des Landratsamts
Objektplanung Gebäude und Innenräume § 33 ff HOAI, Leistungsphasen 5 bis 9 für die Sanierung der Toilettenanlagen im Haupt- und Sitzungsgebäude des Landratsamts Bamberg
Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
Das Hauptgebäude und das Sitzungsgbebäude des Landratsamtes Bamberg wurden vor ca. 30 Jahren errichtet. Es ist geplant die Toilettenanlagen im laufenden Betrieb zu sanieren. Die Sanierung der Toiletten im Hauptgebäude soll in zwei Bauabschnitten BA I: 3.+4.+5.OG und BA II: UG, EG, 1.+2.OG umgesetzt werden. Anschließend sollen die Toilettenanlagen im Sitzungabau auch in zwei Bauabschnitten BA I: EG und BA II: 1.OG saniert werden. Es liegt bereits eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vor. Diese dient als Grundlage für die Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen 5-9 HOAI.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit;
Personelle und fachliche Qualifikation;
Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte;
Besondere Qualifikationen;
Technische Ausstattung;
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach
einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV)
erfolgen.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise
beauftragt.
Stufe 1: Leistungsphasen 5 bis 7,
Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der
Stufen 2 bis 4 ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch den Auftraggeber.
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber
hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere
Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) bzw. Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt/-in.
(Ergänzend siehe hierzu Abschnitt III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand).
Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall in Höhe von:
bei Sachschäden min. [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden in Höhe von min. [Betrag gelöscht] EUR (es sind mind. 2
Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung)),
oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abgeschlossen
wird.
Siehe Auflistung in den Teilnahmeunterlagen "Bewerbungsbogen" und "Bewertungsmatrix".
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche berufsangehörige die an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche berufsangehörige juristischer Personen,
die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder;
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers
und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin.
Die zur Teilnahme an der Verhandlung ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer werden zur persönlichen
Vorstellung und einer Präsentation vor einem Auswahlgremium eingeladen. Vorab ist von den Bietern ein
Honorarangebot einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die Bieter nach Zuschlagskriterien, die vorab in den Angebotsunterlagen bekannt
gegebenen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Technische Hotline der e-Vergabe-Plattform:
Telefon: [gelöscht] E-Mail: [gelöscht] Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf
der Einsendefrist schriftlich und nur über die Vergabeplattform subreport/Elvis zu stellen.
Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so
hat der Bewerber unverzüglich schriftlich (über die Vergabeplattform) darauf hinzuweisen.
Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der
Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen
nachzureichen. Bei fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle.
Die Bewerber werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine
höchstmögliche Punktezahl erzielt wird.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach
einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV)
erfolgen. Die ermittelten Bewerber erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für
die Stufe 2.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder
die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angeobtsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]