Zwei Inkjet-Modulen zur intermittie-renden Beschichtung von Protonen Austausch Membranen - PR299425-2320- W Referenznummer der Bekanntmachung: PR299425-2320- W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei Inkjet-Modulen zur intermittie-renden Beschichtung von Protonen Austausch Membranen - PR299425-2320- W
PR299425-2320- W MalOle Zwei Inkjet-Modulen zur intermittie-renden Beschichtung von Protonen Austausch Membranen
(Fraunhofer-Institut für Produktionstechnologie IPT, Steinbachstraße 17, 52074 Aachen, Germany
Die vorliegende Anfrage betrifft die Bereitstellung und Integration von zwei Inkjet-Modulen zur kontinuierlichen, intermittierenden Beschichtung mit Katalysatortinte auf einer PEM-Bahn, die in einem Rolle-zu-Rolle-Prozess verarbeitet werden soll. Die kontinuierliche, intermittierende Verarbei-tung von PEM zu beidseitig beschichteten Katalysator-Beschichteten-Membranen (eng. Catalyst Coated Membran) CCM ist für die Steigerung der Komponentenstückzahlen für Elektrolyseure von großer Bedeutung.
Die Anlagenmaße, in denen die Module verbaut sind, betragen 2,5 m x 1,5 m x 2 m. Die zu be-schichtende PEM-Bahn hat eine Dicke von weniger als 250 μm und wird mit einer Bahngeschwin-digkeit von ≤ 25 m/min durch die Anlage gezogen. Mit der Beschichtung wird eine gesamt CCM-Dicke von < 300 μm erreicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18799e1a4b2-219cc4af9e5d7206
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de