Löschgruppenfahrzeug LF 20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 4 72 119
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bindlach
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95463
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bindlach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 20
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530-11 und DIN EN 1846
Fahrgestell für ein LF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines Allradfahrgestelles zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530-11
Aufbau für ein LF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Fahrzeugaufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11
Beladung für ein LF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung der feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell für ein LF 20
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau für ein LF 20
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für ein LF 20
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde für alle 3 Lose nach § 63 Abs. 1 Ziff. 3 und 4 VgV aufgehoben, weil die erzielten Angebotspreise weit über die ursprünglichen Angebotsschätzungen und somit über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel liegen. Daher ist eine Finanzierung des Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nicht möglich. Die Beschaffung wird auf unbestimmte Zeit verschoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.