Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Neubau eines Kinderhauses in Eitting Referenznummer der Bekanntmachung: 81213-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eitting
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eitting.de/gemeinde-eitting
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Neubau eines Kinderhauses in Eitting
Geschäftsbesorgungsleistungen für das Projekt Neubau eines Kinderhauses in Eitting einschließlich Projektorganisation, -steuerung und -leitung, Planungs- und Bauleistungen, kaufmännischer und finanzwirtschaftlicher Betreuung.
Eitting
In der Gemeinde Eitting wächst der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter. Es wurde bereits eine temporäre Einrichtung in Form einer Containeranlage für jeweils eine Kindergarten- und Kinderkrippengruppe erstellt und es werden Räume im Untergeschoss des bestehenden Kindergartens genutzt, um den Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken. Hinzu kommt, dass durch neu entstehende Baugebiete in der Gemeinde in den nächsten Jahren ein zusätzlicher Bedarf an Kita-Plätzen entstehen wird. Für den Neubau des Kindergartens steht ein derzeit unbebautes Grundstück westlich des bestehenden Kindergartens zur Verfügung. Für das Gebiet, in dem die zu bebauende Fläche liegt, wird aktuell ein Bebauungsplan erstellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.12.2022 gefasst. Die Bekanntmachung ist für Anfang 2023 geplant. Das Gebäude soll einer 6-gruppigen Kinderbetreuungseinrichtung zur Nutzung dienen. Die Vorplanung in Form einer Grundlagenermittlung wird als Anlage zum Vertrag mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 160 (3) GWB. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - 1. - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.