Lieferung von Weichen mit Antrieben, Kreuzung, Gleisverbindungen, sowie Weichensteuerungen, -heizungen, Gleisschaltmittel, Signalisierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Weichen mit Antrieben, Kreuzung, Gleisverbindungen, sowie Weichensteuerungen, -heizungen, Gleisschaltmittel, Signalisierung
Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Weichen mit Antrieben, Gleiskreuzung-, Gleisverbindungen, sowie Weichensteuerungen, -heizungen, Gleisschaltmittel, Signalisierung, Elektromontage (nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen, wie Projektierung, Transport, Inbetriebnahme/-setzung, Schulung, Dokumentation etc.)
DE-97070 Würzburg
A) Weichenanlagen („Muss-Anforderung“)
Konstruktion, Herstellung und Lieferung der Weichenanlage „Dallenbergbad“ für Nennspurweite 1000mm, der zugehörigen Weichensteuerung und -
antrieben, -heizungen, der zugehörigen Gleisschaltmittel, der zugehörigen Signalisierung nach BOStrab.
Projektbezeichnung: Weichenanlagen „Dallenbergbad“, bestehend aus:
1 Flachbettweiche mit zugehöriger Weichensteuerung und den zugehörigen Komponenten elektrohydraulischer Antrieb, Weichenheizungen,
Weichensignalisierungen, Gleisschaltmittel, Funkempfänger, Verkabelung in vorhandenen Rohren, Elektromontage und Inbetriebsetzungsmaßnahmen.
1 Flachbettweiche mit mechanischen Antrieb inklusive zugehörigen Weichenheizungen, Verkabelung in vorhandenen Rohren, Elektromontage und
Inbetriebsetzungsmaßnahmen,
1 Tiefrillenkreuzung,
Weichenverbindungsgleise (Anschlussgleise) mit min. Radius ca. 25m
Die Beschaffung umfasst für die Weichensteuerung und mechanische Umstellvorrichtungen zudem die Durchführung des Verfahrens für eine
unvollständige Maschine nach Artikel 13 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 (Maschinenrichtlinie)
unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 (Niederspannungsrichtlinien),
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlamentes sowie unter Berücksichtigung des Rates vom 26. Februar 2014 (EMV-Richtlinie).
Dieser Leistungsumfang ist als Muss- Anforderung vom Bieter im Angebot abzubilden.
B) Instandhaltungskonzept („Muss- Anforderung“)
Mit Angebotsabgabe ist ein Instandhaltungskonzept vorzuweisen, welches die Instandhaltungsstrategie der Würzburger Straßenbahn GmbH (siehe
Lastenheft) abbildet
Dieser Leistungsumfang ist als Muss- Anforderung vom Bieter im Angebot abzubilden.
C) Konformitätsbewertung gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU („Kann- Anforderung“)
Ebenso sind für die Zungenvorrichtungspaare mit Weichensteuerungen sowie mechanische Umstellvorrichtungen inklusive der zugehörigen Komponenten
vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2006/42/EG des
Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 (Maschinenrichtlinie) unter Berücksichtigung der sonstigen Herstellerpflichten aus weiteren EU-Richtlinien. Dieser Leistungsumfang stellt eine Kann-Anforderung dar. Angebote, die ohne diese Leistungsposition C) abgegeben werden, werden ebenfalls bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)