Lüftungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 75.0
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lenggries
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83661
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsarbeiten
Lüftungsarbeiten Neubau Pflegeheim Lenggries bestehend aus Installation der Lüftungsrohre /-kanäle einschl. Formteile, Brandschutzklappen einschl. Verpressen, Schalldämpfer, Volumenstromregler, Luftauslässe. Aufstellen und anschließen der Lüftungsgeräte im Dachgeschoss.
Wickelfalzrohr bis Ø 300 mm – ca. 1300 m
Lüftungskanäle – ca. 700 m²
Lüftungskanal-Formstücke – ca. 800 m²
Telefonieschalldämpfer rund – ca. 250 St
Tellerventile – ca. 160 St
Wandschlitzauslässe – ca. 90 St
Schlitzauslass in Bandausführung – ca. 20 St.
Brandschutzklappen rund mit thermoelektrischer Auslösung – ca. 70 St.
Brandschutzklappen rund mit Elektro-Federrücklaufantrieb – ca. 20 St
Brandschutzklappen rechteckig mit Elektro-Federrücklaufantrieb – ca. 28 St
Brandschutzverkleidung – ca. 150 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.