Getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Eichstätt Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-2022-B1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8421700
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Eichstätt
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Dienstleistungen:
Los 1:
- 14-tägliche Einsammlung (Leerung) aller bereitgestellten Behälter für Bioabfall im Landkreis Eichstätt,
- Transport des Bioabfalls zu der Übernahmeeinrichtung des Auftragnehmers von Los 2,
- Austausch defekter Behälter.
Los 2:
- Übernahme von Bioabfall an einer Verwertungsanlage oder alternativ an einem Umschlag-/ Zwischenlager im Landkreis Eichstätt oder bis max. 25 km außerhalb des Landkreises,
- ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls,
- Trennung und ordnungsgemäße Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten,
- Verwertung bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
14-tägliche Einsammlung von Biomüll im Lkr.Eichstätt
Landkreis Eichstätt
Los 1:
- 14-tägliche Einsammlung (Leerung) aller bereitgestellten Behälter für Bioabfall im Landkreis Eichstätt,
- Transport des Bioabfalls zu der Übernahmeeinrichtung des Auftragnehmers von Los 2,
- Austausch defekter Behälter.
Übernahme und Verwertung von Bioabfall
Landkreis Eichstätt
Los 2:
- Übernahme von Bioabfall an einer Verwertungsanlage oder alternativ an einem Umschlag-/ Zwischenlager im Landkreis Eichstätt oder bis max. 25 km außerhalb des Landkreises,
- ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls,
- Trennung und ordnungsgemäße Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten,
- Verwertung bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
14-tägliche Einsammlung von Biomüll im Lkr.Eichstätt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kehlheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Bioabfall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teugn
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]