Planung, Errichtung, Vermietung und späterer Rückbau modularer Containeranlagen in Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 01752/23/2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Errichtung, Vermietung und späterer Rückbau modularer Containeranlagen in Memmingen
Die Stadt Memmingen beabsichtigt die Vergabe einer Planung, schüsselfertigen Errichtung, Vermietung und späteren Rückbaus von Containeranlagen in modularer Bauweise als Interimsunterbringung von 200 Flüchtlingen inkl. Aufstellung und Errichtung in 2-geschossiger Bauweise (EG/1. OG) mit Laubengangerschließung in Memmingen.
Die Gesamtanlage setzt sich wie folgt aus insgesamt 84 Containereinheiten zusammen:
50 Stück Container als Unterkunfts-/Schlafcontainer
25 Stück Container als Wohnraum mit Küchenzeile und Sanitärzelle (WC/Dusche)
4 Stück Container als Sozial-/Gemeinschaftsraum mit Küchenzeile und WC
2 Stück Container als Wasch-/Trockenraum
1 Stück Container als Büro 1
1 Stück Container als Büro 2 / für medizinische Untersuchungen mit Vorraum und WC
1 Stück Container als Büro Hausmeister / Technikraum
Heizanlage Gas
Planungsleistungen umfassen u.a. notwendige Nachweise und Prüfungen für Statik, Brandschutz und Schallschutz.
Übergabe / Bezugsfertige Leistung bis spätestens 31.12.2023
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Durch den Auftragnehmer ist im Rahmen dieser Ausschreibung ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine schlüsselfertige Containeranlage zur Miete abzugeben. Nach Ablauf der Mietdauer ist die Anlage durch den Vermieter entsprechend vollständig zurück zubauen inkl. Wiederherstellung des Ausgangszustandes des Grundstücks.
Die Ausführungsart (Container, Module, Stahlbau, Holzbau, alternative System- und Leichtbauweise etc..) obliegt dem Bieter, sofern die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen sowie sonstigen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Der Aufstellort in der Alpenstraße in Memmingen (FlStNr. 4012/7) weist eine Gesamtfläche von ca. 4.170 m² aus und liegt im Gewerbegebiet südlich von Memmingen. Als mögliche Aufstellfläche stehen für die Containeranlage ca. 2.170 m² zur Verfügung.
In die Kalkulation des Gesamtpauschalpreises sind alle Leistungen einschließlich Architekten- und Ingenieurleistungen sowie erforderliche Gutachten und Prüfungsgebühren einzukalkulieren, die zur Erfüllung des Bau-Solls erforderlich sind. Dies bezieht ausdrücklich auch sämtliche Genehmigungen, Abnahmen etc... mit ein.
Die Errichtung der Anlage erfolgt für eine Standzeit von 60 Monaten Festmietzeit. Option der Verlängerung für je 12 Monate
Die Auftragsvergabe steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Regierung von Schwaben. Sollte eine rechtsverbindliche Genehmigung nicht erfolgen, kann ein Zuschlag in diesem Verfahren nicht erteilt werden.
Weitere Details sind der funktionellen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
optional Verlängerung der Mietzeit um 12 Monate
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt für Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
• Nichtvorliegen der in § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände,
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Angabe des Jahresumsatzes
Nachweis von mindestens 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß FormblattL 1240.
Gemäß VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.