Reinigungsdienstleistungen für den Sportpark Ottobrunn Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 0ttobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen für den Sportpark Ottobrunn
Reinigungsdienstleistungen für den Sportpark Ottobrunn
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Reinigungsdienstleistungen für den Sportpark Ottobrunn. Nachgefragt sind Gebäudereinigungsleistungen für 5 Gebäude in zwei Losen. Los 1 betrifft die Unterhalts-/Grundreinigung in allen 5 Objekten. Dies umfasst ca. 1,46 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung zzgl. Präsenzzeiten im Schwimmbad.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Reinigungsdienstleistungen für den Sportpark Ottobrunn. Nachgefragt sind Gebäudereinigungsleistungen für 5 Gebäude in zwei Losen. Los 2 betrifft die Glasreinigung in 3 Objekten. Dies umfasst ca. 2.700 m² Glasfläche jährlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.