Gebäudereinigung für die ANKER-Einrichtung Deggendorf – ANKER-Dependancen Hengersberg, Stephansposching und Osterhofen der Regierung von Niederbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023TSP000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung für die ANKER-Einrichtung Deggendorf – ANKER-Dependancen Hengersberg, Stephansposching und Osterhofen der Regierung von Niederbayern
Gebäudereinigung für die ANKER-Einrichtung Deggendorf – ANKER-Dependancen Hengersberg, Stephansposching und Osterhofen der Regierung von Niederbayern
Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance Hengersberg
Hengersberg
Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance Hengersberg
Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance Stephansposching
Stephansposching
Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance Stephansposching
Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance Osterhofen
Osterhofen
Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance Osterhofen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance Hengersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance Stephansposching
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsleistungen für die ANKER-Dependance Osterhofen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswerte werden aufgrund des Schutzes von Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan-trags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntma-chung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.