Rahmenvertrag zum Abschluss von Einzelverträgen über Glasfasermiete auf Point-to-Point Glasfaserverbindungen zwischen Behördenstandorten der Stadt Kempten (Allgäu)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zum Abschluss von Einzelverträgen über Glasfasermiete auf Point-to-Point Glasfaserverbindungen zwischen Behördenstandorten der Stadt Kempten (Allgäu)
Rahmenvertrag zum Abschluss von Einzelverträgen über Glasfasermiete auf Point-to-Point Glasfaserverbindungen zwischen Behördenstandorten der Stadt Kempten (Allgäu)
Kempten (Allgäu)
Der Auftraggeber verfügt im Stadtgebiet aktuell über 27 Behördenstandorte, jährlich kommen durchschnittlich weitere drei Standorte hinzu. Ziel dieser Beschaffung durch den Auftraggeber ist, sämtliche Standorte mit je einer unbeschalteten Glasfaser zum Knotenpunkt Rottachstraße 2, Kempten/ Allgäu verbunden zu haben, um hierüber selbst durch ein internes Behördennetz Datenaustausch zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll je Los ein Rahmenvertrag zur Anmietung von Glasfaserstrecken mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden, unter welchem der Auftraggeber auf einzelvertraglicher Basis mit einer Mindestlaufzeit von je 5 Jahren sukzessive Glasfasern zu Behördenstandorten anmieten kann.
Los 1:
Aktuell besteht Bedarf einer Anbindung von weiteren acht Behördenstandorten im Stadtgebiet Kempten (s. Übersicht der Glasfaserstrecken in TEIL B_Leistungsbeschreibung_Anmietung Glasfasern). Hierzu soll in einem 1. Einzelvertrag unter dem Rahmenvertrag des Los 1 je eine Glasfaser zwischen dem Knotenpunkt Rottachstraße 2, Kempten / Allgäu und jedem der zu Los 1 genannten acht Behördenstandorten mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren angemietet werden. Darüber hinaus sollen unter dem Rahmenvertrag auf einzelvertraglicher Basis jährlich bis zu drei weitere Behördenstandorte mietweise in das Glasfasernetz integriert werden (Los 1).
Los 2:
Zudem sind bereits weitere 19 Behördenstandorte durch angemietete Glasfasern mit unterschiedlichen Laufzeiten zum Knotenpunkt Rottachstraße 2, Kempten/Allgäu in das Behördennetz integriert (s. Übersicht der Glasfaserstrecken in TEIL B_Leistungsbeschreibung_Anmietung Glasfasern). Nach Ablauf deren aktueller Mindestlaufzeiten aus bestehenden Verträgen, welche sukzessive zwischen 2023 und 2027 enden, sollen ohne zeitliche Zäsur Glasfasern zu diesen Standorten auf einzelvertraglicher Basis unter dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag des Los 2 für eine Mindestlaufzeit von je 5 Jahren angemietet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 und Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kempten.de