Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz in Stadt und Landkreis Bayreuth in mehreren Losen .
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bayreuth - Landlinien West
Bayreuth
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz in Stadt und Landkreis Bayreuth in mehreren Losen . Los 1: Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bayreuth - Landlinien West
Der Vertrag verlängert sich automatisch und maximal um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres, den Beförderungsvertrag für das ab September des gleichen Jahres beginnende Schuljahr kündigt.
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bayreuth - Stadtlinien Nord und Süd inkl. Nachmittagslinie
Bayreuth
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz in Stadt und Landkreis Bayreuth in mehreren Losen . Los 2: Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bayreuth - Stadtlinien Nord und Süd inkl. Nachmittagslinie
Der Vertrag verlängert sich automatisch und maximal um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres, den Beförderungsvertrag für das ab September des gleichen Jahres beginnende Schuljahr kündigt.
Dr.-Dittrich-Schule Pegnitz - Linie Plech-Pottenstein
Pegnitz
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz in Stadt und Landkreis Bayreuth in mehreren Losen . Los 3: Dr.-Dittrich-Schule Pegnitz - Linie Plech-Pottenstein
Der Vertrag verlängert sich automatisch und maximal um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres, den Beförderungsvertrag für das ab September des gleichen Jahres beginnende Schuljahr kündigt.
Dr.-Dittrich-Schule Pegnitz - Linie Creußen
Pegnitz
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz in Stadt und Landkreis Bayreuth in mehreren Losen . Los 4: Dr.-Dittrich-Schule Pegnitz - Linie Creußen
Der Vertrag verlängert sich automatisch und maximal um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres, den Beförderungsvertrag für das ab September des gleichen Jahres beginnende Schuljahr kündigt.
Dr.-Dittrich-Schule Pegnitz - Linie Auerbach
Pegnitz
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz in Stadt und Landkreis Bayreuth in mehreren Losen . Los 5: Dr.-Dittrich-Schule Pegnitz - Linie Auerbach
Der Vertrag verlängert sich automatisch und maximal um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres, den Beförderungsvertrag für das ab September des gleichen Jahres beginnende Schuljahr kündigt.
Karl-Gebhardt-Schule Weidenberg - Linie Süd
Weidenberg
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz in Stadt und Landkreis Bayreuth in mehreren Losen . Los 6: Karl-Gebhardt-Schule Weidenberg - Linie Süd
Der Vertrag verlängert sich automatisch und maximal um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres, den Beförderungsvertrag für das ab September des gleichen Jahres beginnende Schuljahr kündigt.
Karl-Gebhardt-Schule Weidenberg - Linien Nord
Weidenberg
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz in Stadt und Landkreis Bayreuth in mehreren Losen . Los 7: Karl-Gebhardt-Schule Weidenberg - Linien Nord
Der Vertrag verlängert sich automatisch und maximal um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres, den Beförderungsvertrag für das ab September des gleichen Jahres beginnende Schuljahr kündigt.
Karl-Gebhardt-Schule Weidenberg - Linien Stütz- und Förderklassen
Weidenberg
Schülerbeförderung für die drei privaten sonderpädagogischen Förderzentren in der Schulträgerschaft des Verein "Hilfe für das behinderte Kind e. V." Pegnitz in Stadt und Landkreis Bayreuth in mehreren Losen . Los 8: Karl-Gebhardt-Schule Weidenberg - Linien Stütz- und Förderklassen
Der Vertrag verlängert sich automatisch und maximal um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres, den Beförderungsvertrag für das ab September des gleichen Jahres beginnende Schuljahr kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zu Höhen einer Berufs- oder Betreibshaftpflichtversicherung
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
- keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen
- Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
sowie der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigungen Steuersachen
- Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung Bezug Russland
Bei Präqualifizierung des Unternehmens besteht besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes gültiges Zertifikat
einzureichen.
- 3 Referenzbestätigungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Diese dürfen nicht älter
als 3 Jahre sein.
- Angaben zu den durchschnittlich jährlich Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.