Rahmenvertrag zur Beschaffung von medizinschen All-in-One PCs (AIO) Referenznummer der Bekanntmachung: 4/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Beschaffung von medizinschen All-in-One PCs (AIO)
Der Auftraggeber beabsichtigt max. 150 medizinische AIO über eine Rahmenvereinbarung zu beschaffen. Die Computer sind für den Einsatz in medizinischen und hygienisch sterilen Arbeitsbereichen im Krankenhaus wie bspw. OP-Sälen, Anästhesie, Aufwachraum oder Intensivstationen vorgesehen. Der erste Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt mit Zuschlagserteilung. Im Rahmen dieses ersten Abrufs hat der Auftragnehmer insgesamt 47 AIO (in 24"/27") innerhalb von 7 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu liefern. Die weiteren Lieferungen werden zwischen Bieter und Auftraggeberin abgestimmt. Ein Anspruch auf die Abnahme weiterer PCs besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate ab Zuschlag mit der einmaligen Option für den Auftraggeber zur einseitigen Vertragsverlängerung um weitere 6 Monate.
Der Auftraggeber beabsichtigt, max. 150 medizinische AIO in 24" und/oder 27" über eine Rahmenvereinbarung zu beschaffen. Die Computer sind für den Einsatz in medizinischen und hygienisch sterilen Arbeitsbereichen im Krankenhaus wie bspw. OP-Sälen, Anästhesie, Aufwachraum oder Intensivstationen vorgesehen. Der erste Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt mit Zuschlagserteilung. Im Rahmen dieses ersten Abrufs hat der Auftragnehmer insgesamt 47 AIO (in 24"/27") innerhalb von 7 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu liefern. Die weiteren Lieferungen werden zwischen Bieter und Auftraggeberin abgestimmt. Ein Anspruch auf die Abnahme weiterer PCs besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate ab Zuschlag mit der einmaligen Option für den Auftraggeber zur einseitigen Vertragsverlängerung um weitere 6 Monate. Ferner hat der künftige Auftragnehmer auch Instandhaltungsleistungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Mitteilung des bezuschlagten Preises wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet, weil die Veröffentlichung des Preises den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden und den lauteren Wettbewerb im relevanten Markt beeinträchtigen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]