Planung Asbest-/Schadstoffsanierung Planung Entkernung Planung Entsorgung - stufenweise - für die Baumaßnahme H12 - Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 Referenznummer der Bekanntmachung: StwM_Verg_EU-003_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.studentenwerk-muenchen.de/auschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Asbest-/Schadstoffsanierung Planung Entkernung Planung Entsorgung - stufenweise - für die Baumaßnahme H12 - Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12
Beschaffung von Fachplanungsleistungen für
Planung Asbest-/Schadstoffsanierung
Planung Entkernung
Planung Entsorgung
- stufenweise - für die Baumaßnahme H12 - Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12, Christoph-Probst-Str. 8, Studentenstadt Freimann, 80805 München
Studentenwerk München Anstalt des öffentlichen Rechts Christoph-Probst-Str. 8 80805 München
Das Studentenwerk München beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage in der Christoph-Probst-Straße 8, Haus Nr. 12, Studentenstadt Freimann München durchführen zu lassen. Nach BayBO in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2 (3) ein Gebäude der Gebäudeklasse 5, nach Art. 2 (4) ein Sonderbau mit zwei (2) Tatbeständen: Hochhaus von mehr als 22 m Höhe und ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen.
Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen, der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Fachplanungsleistungen für
Planung Asbest-/Schadstoffsanierung
Planung Entkernung
Planung Entsorgung
- stufenweise - für die Baumaßnahme H12 - Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12, Christoph-Probst-Str. 8, Studentenstadt Freimann, 80805 München
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 906 "Fachplanervertrag", der Anlage 830 "Projekthandbuch", aus der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)" und der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog".
Zudem wird auf folgende Anlagen zur Leistungsbeschreibung verwiesen:
- Anlage 802_01 - Orientierende Erkundung von Schadstoffbelastungen der Bausubstanz vom 16 November 2020;
- Anlage 802_02 - Baubeschreibung + Genehmigung 1973/74 (Tektur) inkl. Pläne;
- Anlage 802_03 - Lageplan_Bebauungsplan_1973;
- Anlage 802_04 - Feuerwehr-Anfahrtsplan;
- Anlage 802_05 - Ideenskizze_Neuplanung_Architekt;
- Anlage 802_06 - Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) des Landes Bayern;
- Anlage 802_07 - Leitfaden nachhaltiges Bauen_2019;
- Anlage 802_08 - Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2021, BayMBl. Nr. 506);
- Anlage 802_09 - Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz.
1. Stufenweise Beauftragung
Die Ingenieursleistungen werden stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten (optionalen und nicht optionalen) Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen werden entsprechend des Vertragsentwurfs (Anlage 906) und des Leistungs- und Vergütungskatalogs (Anlage 801) im Wesentlichen pauschal vergütet.
Optionale weitere Besondere Leistungen werden entsprechend des Vertragsentwurfs nach Aufwand vergütet; es sei denn die Parteien verständigen sich auf eine pauschale Vergütung.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach
Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Auftragnehmer; Projektleiter;
stellvertretender Projektleiter; Geschäftsführer 117,- EUR (netto)
- Mitarbeiter
(mit technischen oder wirtschaftlichen Aufgaben): 82,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 61,- EUR (netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Planungsleistungen werden dringend benötigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.arcadis.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6ZCW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.