Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF10 für die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön Referenznummer der Bekanntmachung: HLF10 Bischofsheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofsheim
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF10 für die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF10 nach DIN 14530-26 in drei Losen für die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF10 nach DIN 14530-26, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für ein HLF10 nach DIN 14530-26 mit Zusatzbeladung
Los 3 - Hydr. Rettungsgeräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der hydraulischen Rettungsgeräte für ein HLF10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Die Beladung
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Hydr. Rettungsgeräte
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.