Umbau- und Sanierung Mehrzweckhalle und Rathaus - A07-2022 Dämmung technische Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hausen
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hausen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Sanierung Mehrzweckhalle und Rathaus - A07-2022 Dämmung technische Anlagen
Sanierung und Neubau einer Mehrzweckhalle, eines Rathauses, einer Gaststätte sowie der Neubau einer Sportstätte in einem Gemeindezentrum.
Sanierung und Neubau einer Mehrzweckhalle, eines Rathauses, einer Gaststätte sowie der Neubau einer Sportstätte in einem Gemeindezentrum.
A07-2022 Dämmung technische Anlagen:
Dämmung von 2300 m Heizungsrohren; 1140 m Trinkwasserverrohrung und 40 m² Lüftungskanälen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uettingen
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97292
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ort: siehe VI.4.1
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: siehe VI.4.1
Land: Deutschland