Neubau eines Förderzentrums mit Schule und Heilpädagogischer Tagesstätte für die Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. in Marktredwitz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-fichtelgebirge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Förderzentrums mit Schule und Heilpädagogischer Tagesstätte für die Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. in Marktredwitz
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau eines Förderzentrums mit Schule und integrierter Heilpädagogischer Tagesstätte für den Verein der Lebenshilfe im Fichtelgebirge in Marktredwitz.
Die Maßnahme umfasst die Architektenleistungen der Leistungsphase 2 - 9 (HOAI).
Der Neubau erfolgt in einem Bauabschnitt neben dem bestehenden Schulgebäude auf dem gleichen Grundstück. Nach Fertigstellung des Neubaus wird der Altbau abgebrochen und auf
diesem Areal die neuen Sport- und Freizeitanlagen errichtet, welche nicht Bestandteil dieser Beauftragung sind.
Gebäudedaten Neubau:
Bruttogrundfläche: ca. 6300 qm
Raumbedarf Schule: 2336 qm
Raumbedarf HPT: 939 qm
Sanitär- und Nebenräume: ca. 250 qm
Sport- und Betriebsräume: 210 qm
Lebenshilfeweg 1, 95615 Marktredwitz
Aufgrund baulicher Mängel und fehlender Räumlichkeiten im bestehenden Förderzentrum der Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. ist auf gleichem Areal in Marktredwitz ein Neubau geplant.
Der Neubau des Förderzentrums mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst folgende Bereiche: Schule, Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) sowie Schulvorbereitende Einrichtung.
Diese verschiedenen Bereiche sollen in der Grundrissstruktur des Neubaus eng miteinander verzahnt werden. Eine intensive Abstimmung mit dem Schulträger bei der Planung ist zwingend notwendig um den besonderen Bedürfnissen der geistig- und körperlich beeinträchtigten Kinder gerecht zu werden.
Der ungestörte Schulbetrieb im Bestandsbau muss während der gesamten Bauzeit sowie bei dessen darauffolgenden Abbruch im Neubau gewährleistet sein.
Die förderrechtliche Genehmigung für diese Baumaßnahme seitens der Regierung Oberfranken (für die Schule) sowie des Bezirks Oberfranken (für die Tagesstätte) liegt vor. Auch hier ist eine enge Abstimmung mit den verschiedenen zuständigen Fachstellen für Schule und Heilpädagogische Tagesstätte wichtig.
Die Grundstücke des Förderzentrums am Lebenshilfeweg 1 liegen derzeit nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist gesichert.
Eine Aufstellung eines Bebauungsplanes während der Entwurfsphase in Zusammenarbeit mit dem planenden Architekturbüro ist denkbar.
Die Raumprogramme für Schule und HPT sind bereits aufgestellt und durch die zuständigen Stellen genehmigt. Lageplan des Bestandsbaus sowie Lage des Neubaus und die aufgestellten Raumprogramme können in den Auftragsunterlagen eingesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Förderzentrums mit Schule und Heilpädagogischer Tagesstätte für die Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. in Marktredwitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und den aufgeführten einzureichenden Anlagen und
Nachweise, welche unter dem angegebenen Link bereitgestellt werden.
Der Bewerberbogen und die weiteren Unterlagen sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen, zu speichern und dann an die genannte Kontaktadresse in
elektronischer Form als pdf-Datei zu übersenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.