Neubau eines Förderzentrums mit Schule und Heilpädagogischer Tagesstätte für die Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. in Marktredwitz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-fichtelgebirge.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i.d.OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kunnert-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Förderzentrums mit Schule und Heilpädagogischer Tagesstätte für die Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. in Marktredwitz
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau eines Förderzentrums mit Schule und integrierter Heilpädagogischer Tagesstätte für den Verein der Lebenshilfe im Fichtelgebirge in Marktredwitz.
Die Maßnahme umfasst die Architektenleistungen der Leistungsphase 2 - 9 (HOAI).
Der Neubau erfolgt in einem Bauabschnitt neben dem bestehenden Schulgebäude auf dem gleichen Grundstück. Nach Fertigstellung des Neubaus wird der Altbau abgebrochen und auf
diesem Areal die neuen Sport- und Freizeitanlagen errichtet, welche nicht Bestandteil dieser Beauftragung sind.
Gebäudedaten Neubau:
Bruttogrundfläche: ca. 6300 qm
Raumbedarf Schule: 2336 qm
Raumbedarf HPT: 939 qm
Sanitär- und Nebenräume: ca. 250 qm
Sport- und Betriebsräume: 210 qm
Lebenshilfeweg 1, 95615 Marktredwitz
Aufgrund baulicher Mängel und fehlender Räumlichkeiten im bestehenden Förderzentrum der Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. ist auf gleichem Areal in Marktredwitz ein Neubau geplant.
Der Neubau des Förderzentrums mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst folgende Bereiche: Schule, Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) sowie Schulvorbereitende Einrichtung.
Diese verschiedenen Bereiche sollen in der Grundrissstruktur des Neubaus eng miteinander verzahnt werden. Eine intensive Abstimmung mit dem Schulträger bei der Planung ist zwingend notwendig um den besonderen Bedürfnissen der geistig- und körperlich beeinträchtigten Kinder gerecht zu werden.
Der ungestörte Schulbetrieb im Bestandsbau muss während der gesamten Bauzeit sowie bei dessen darauffolgenden Abbruch im Neubau gewährleistet sein.
Die förderrechtliche Genehmigung für diese Baumaßnahme seitens der Regierung Oberfranken (für die Schule) sowie des Bezirks Oberfranken (für die Tagesstätte) liegt vor. Auch hier ist eine enge Abstimmung mit den verschiedenen zuständigen Fachstellen für Schule und Heilpädagogische Tagesstätte wichtig.
Die Grundstücke des Förderzentrums am Lebenshilfeweg 1 liegen derzeit nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist gesichert.
Eine Aufstellung eines Bebauungsplanes während der Entwurfsphase in Zusammenarbeit mit dem planenden Architekturbüro ist denkbar.
Die Raumprogramme für Schule und HPT sind bereits aufgestellt und durch die zuständigen Stellen genehmigt. Lageplan des Bestandsbaus sowie Lage des Neubaus und die aufgestellten Raumprogramme können in den Auftragsunterlagen eingesehen werden.
A) Eigenerklärung der Bewerber über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
(siehe Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
B) Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge
mithilfe folgender Bewertungsmatrix:
- relevante Referenzen: 80%
- Anzahl technischer Vollbeschäftigter: 20%
C) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und liegt die Bewerberzahl
nach objektiver Bewertung über der Höchstzahl, wird eine Auswahl durch Los getroffen (§ 75 (6) VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften)
zur beruflichen Befähigung des verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 (3) VgV) im Teilnahmeantrag.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" für den verantwortlichen
Berufsangehörigen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre
Berechtigung zur Führung der o.g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall
die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am
Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.
b) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden.
Bewerber- / Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Anlage 02
"Erklärung der Bewerbergemeinschaft" abzugeben. In dieser Erklärung werden alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter benannt. Gleichzeitig erklären alle Mitglieder, dass sie
gesamtschuldnerisch haften.
Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) abgeben.
Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das
Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
a) Allgemeiner und Spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2021, 2020,2019 (s. EEE).
b) Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie über mindestens
[Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr) bei einem in einem Mitgliedstaat
der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen
und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also
ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind (s. EEE).
c) Bei einer wirtschaftlichen Verknüpfung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft mit
anderen Unternehmen stellt der Bewerber die Art der Verknüpfung im Teilnahmeantrag dar (VgV § 73 (3)).
d) Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe),
so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (s. Anlage 03 zum Teilnahmeantrag).
Jedes der benannten Unternehmen muss eine eigene EEE vorlegen.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen von anderen Unternehmen nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist auf Anforderung mit dem Erstangebot nachzureichen.
a) Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den letzten 3 Geschäftsjahren 2021, 2020,2019 (s. EEE).
b) Referenzen von erbrachten Architektenleistungen für alle Leistungsphasen gem. § 34 HOAI, deren Urheberschaft und/ oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/ Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist. (Referenzliste, formlos)
c) Spezifische Referenzen/ vergleichbare Planungsaufgaben. Benennung von weiteren Referenzen von vergleichbaren erbrachten Architektenleistungen (Art und Umfang), deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/ Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist. (Referenzblätter max. 3 im Format Din A3, formlos)
d) Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese
Unternehmen und die Leistungsteile, die in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (s. Anlage 03 zum Teilnahmeantrag).
Jedes der benannten Unternehmen muss eine eigene EEE vorlegen.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen von anderen Unternehmen nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist auf Anforderung mit dem Erstangebot nachzureichen.
siehe Punkt III. 1.1)
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und den aufgeführten einzureichenden Anlagen und
Nachweise, welche unter dem angegebenen Link bereitgestellt werden.
Der Bewerberbogen und die weiteren Unterlagen sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen, zu speichern und dann an die genannte Kontaktadresse in
elektronischer Form als pdf-Datei zu übersenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.