Digitalfunk-Statusserver Referenznummer der Bekanntmachung: D2-0265-146-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalfunk-Statusserver
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) schafft die Grundlagen zu Organisation, Finanzierung, Förderung, Ausbildung, Einsatz und Koordination des Bayerischen Hilfeleistungssystems, sodass die Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen, die Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk (THW) und die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes Tag und Nacht einsatzbereit gehalten werden können. Bayern verfügt dabei allein im Feuerwehrbereich über ein flächendeckendes Netz von mehr als 7.700 Freiwilligen Feuerwehren, 7 Berufs-, und 159 Werksfeuerwehren. Im Rahmen der fachlichen Regelungen von Angelegenheiten der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sowie der IuK-Zuständigkeit des Digitalfunks BOS für die nichtpolizeilichen (npol) Einsatzkräfte werden taktische und technische Fragestellungen zur Verbesserung des Hilfeleistungssystems vorangetrieben.
Ausschreibungsgegenstand ist die die Entwicklung, Inbetriebnahme und der Betrieb des DF-Statusservers mit den damit verbundenen Dienstleistungen.
Der DF-Statusserver stellt die Status- und Positionsinformationen der Funkteilnehmer als Echtzeitereignisse den zugriffsberechtigten Organisationen nach abgestimmten Prozessmodellen zur Verfügung. Berechtigte Anwender können die Prozessmodelle nach taktischen, datenschutzrechtlichen und Zuständigkeitsgesichtspunkten so administrieren, dass die Ereignisse durch die im Prozessmodell hinterlegten Filter, Bearbeitungsschritte und Routingdefinitionen dynamisch bereitgestellt werden.
Ändert sich die Zuständigkeit (führende Stelle oder Heimat-Leitstelle) eines Funkteilnehmers, so wird dies gespeichert. Die künftigen Ereignisse werden dann gemäß der neuen Zuständigkeit automatisch bereitgestellt bzw. gekündigt (automatisches Abonnement). Es muss jederzeit ersichtlich sein, durch welche einsatzmittelführende Organisation der Funkteilnehmer aktuell geführt wird. Ein Rechte- und Rollenkonzept ist so anzuwenden, dass die Konformität mit Datenschutzrichtlinien über die staatlichen und kommunalen Organisationen hinweg gewährleistet ist.
Weiterhin sind die folgenden Leistungen Bestandteil des Ausschreibungsgegenstands: Betrieb des Gesamtsystems, d. h. des Produktiv- und des Referenzsystems, initiale Stammdatenversorgung des Gesamtsystems, Erstellung und Bereitstellung verschiedener Konzepte, Durchführung von Schulungen, Wartungs- und Pflegemaßnahmen für das Gesamtsystem, Weiterentwicklungen für das Gesamtsystem, Abnahmebegleitung des Gesamtsystems, projektmanagementspezifische Leistungen, um die erfolgreiche Durchführung des Projekts zu gewährleisten.
Die Bereitstellung von Funktionalität des DF-Statusservers und damit auch die des Referenzsystems wird in unterschiedlichen Funktionshüben zu unterschiedlichen Zeitpunkten erwartet, eine eindeutige Zuweisung von Anforderungen zu Versionen ist dokumentiert.
Siehe Vergabeunterlagen! [Leistungsbeschreibung, 6.1.1 Ort und Zeiten der Leistungserbringung.]
Siehe "II.1.4) Kurze Beschreibung"!
Siehe Vergabeunterlagen!
Zu "II.2.5) Zuschlagskriterien": Für die Bewertung der Angebote: Siehe Dokument "D2-0265-146-4 DF-StSe - Bewertungsmatrix - v1.1 (Wertungskriterien Einfache Richtwertmethode.)" und Dokument "D2-0265-146-4 DF-StSe - Referenzprojekt - v1.0". Bitte beachten Sie die darin enthaltenen Ausführungen zu den von Ihnen – ausschließlich mit dem Angebot – vorzulegenden Unterlagen und Nachweisen! Achtung: Nach dem Ende der Angebotsfrist ist die Vorlage von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen, § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV!).
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Zu "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems":
- Meilenstein Bezeichnung: "R1 (Testbereitschaft),
- Bezeichnung der zu erbringenden Leistung: Bereitstellung des Referenzsystems mit Netzanbindungen und
Supportsystemen (Bereitstellungsphase R I),
- Leistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung): 15.08.2023.
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Weitere Informationen zu den Projektphasen und weitere organisatorischen Rahmenbedingungen ("Meilensteine") sind u. a. der Seite 161 f. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalfunk-Statusserver
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html