Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Gemeinde Kiefersfelden Referenznummer der Bekanntmachung: 72-2022-PersB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Gemeinde Kiefersfelden
Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Gemeinde Kiefersfelden
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Busbeförderung Kiefersfelden
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Taxibeförderung Oberaudorf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Oberaudorf
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83080
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Oberaudorf
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83080
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03==Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m1#cvd11=1#cvd12=0#cvd13=0#
#cvd#cvd10=m3#cvd11=6#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.