Trägerschafts-Auswahlverfahren im Landkreis München zur Durchführung der Berufsorientierungsmaßnahme „Berufswahl – Lokal“ entsprechend des Rahmenkonzepts des Landkreises München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschafts-Auswahlverfahren im Landkreis München zur Durchführung der Berufsorientierungsmaßnahme „Berufswahl – Lokal“ entsprechend des Rahmenkonzepts des Landkreises München
Es handelt sich um eine Maßnahme zur vertieften Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung wie sie durch § 48 SBG III Berufsorientierungsmaßnahmen vorgesehen ist. Das ergänzende berufsorientierende Angebot "Berufswahl-Lokal" richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der dreizehn öffentlichen Mittelschulen und der zwei öffentlichen Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis München. Aufgabe des Trägers ist es, das Angebot „Berufswahl – Lokal“ im Sinne des Rahmenkonzepts des Landkreises München auszugestalten und im Landkreis zu etablieren. Aufgebaut und umgesetzt werden soll ein regionalraumorientiertes und niederschwelliges Ergänzungsangebot zur Berufsorientierung vor Ort an den Schulen und in den sechs Regionalräumen. Die Angebote greifen mit jenen der Lehrkräfte, Berufs- und Rehaberater*innen, Berufseinstiegsbegleitungen und Jugendsozialarbeiter*innen ineinander. Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgt der Einsatz von 3,00 VZÄ (Vollzeitäquivalenten) pädagogischen Personals (TVöD SuE, S11b) über eine Laufzeit von drei Jahren (01.09.2023 bis 31.07.2026). Es besteht die Option auf Verlängerung über ein weiteres Jahr. Die Aufteilung der 3,00 VZÄ auf die einzelnen Lose (Regionalräume) wird wie folgt festgesetzt: Los 1 -> 0,7 VZÄ; Los 2 -> 0,4 VZÄ; Los 3 -> 0,5 VZÄ; Los 4 -> 0,4 VZÄ; Los 5 -> 0,6 VZÄ; Los 6 -> 0,4 VZÄ
Es können Angebote für Los 1 bis Los 6 abgegeben werden.
Trägerschafts-Auswahlverfahren „Berufswahl – Lokal“ im Landkreis München
85716 Unterschleißheim; 85764 Oberschleißheim; 85748 Garching
Das ergänzende berufsorientierende Angebot "Berufswahl-Lokal" richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der dreizehn öffentlichen Mittelschulen und der zwei öffentlichen Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis München. Aufgabe des Trägers ist es, das Angebot „Berufswahl – Lokal“ im Sinne des Rahmenkonzepts des Landkreises München auszugestalten und im Landkreis zu etablieren. Aufgebaut und umgesetzt werden soll ein regionalraumorientiertes und niederschwelliges Ergänzungsangebot zur Berufsorientierung vor Ort an den Schulen und in den sechs Regionalräumen. Die Angebote greifen mit jenen der Lehrkräfte, Berufs- und Rehaberater*innen, Berufseinstiegsbegleitungen und Jugendsozialarbeiter*innen ineinander.
Die Arbeitsziele umfassen im Wesentlichen:
- Aufbau regionaler Kooperationen und Steuerung lokaler Berufsorientierungsangebote
- Regionalräumliche Bündelung und bedarfsgerechte Ergänzung der Berufsorientierungsaktivitäten an den Schulen in Abstimmung mit den zentralen Akteuren vor Ort (Schule, Berufsberatung, Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III, Jugendsozialarbeit an Schulen)
- Aufbereitung und Pflege einer Angebotsübersicht für Schulen bzw. Schüler*innen (Veranstaltungen, Ansprechpersonen in Beratungsstellen, Praktikumsmöglichkeiten)
- Vorbereitung und Begleitung zu bestehenden bzw. Durchführung von ergänzenden Berufsorientierungsangeboten und regionalraumorientierten Gruppenmaßnahmen
- Konkretisierung des nachschulischen Anschlusses durch flexible, punktuelle Einzelbetreuung vor Ort
- fließender Übergang in die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III durch Vorarbeit in der 7. Klasse
Zu unterscheiden sind generell die Bedarfe der Schüler*innen an Mittelschulen von denen der Sonderpädagogischen Förderzentren. An den Sonderpädagogischen Förderzentren ist ein Fokus auf intensiver Arbeit in Kleingruppen, Tandems bzw. der Einzelbetreuung zu erwarten.
Zudem sind die Aufgaben nicht homogen über die Jahrgänge verteilt, vielmehr verlagert sich der Schwerpunkt von Gruppenmaßnahmen in den früheren Jahrgängen hin zur Einzelbetreuung in den Abgangsklassen.
Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgt der Einsatz von insgesamt 3,00 VZÄ (Vollzeitäquivalenten) pädagogischen Personals (TVöD SuE, S11b) über eine Laufzeit von drei Jahren (01.09.2023 - 31.07.2026). Die Lose entsprechen den einzelnen Regionalräumen. Die Verteilung der 3,00 Gesamt-VZÄ auf die einzelnen Lose/Regionalräume variiert, für das Los 1 sind 0,7 VZÄ vorgesehen. Aufgrund des bündelnden Charakters der Maßnahme sollte pro Regionalraum eine einzige, zuständige Fachkraft eingesetzt werden.
Das Los 1 beinhaltet den Regionalraum 1, welcher aus den Gemeinden Unterschleißheim, Oberschleißheim und Garching besteht. Dem Los 1/Regionalraum 1 gehören folgende Schulen an:
- Rupert-Egenberger-Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum)
- Mittelschule Unterschleißheim
- Mittelschule Berglwald Oberschleißheim
- Mittelschule Garching
Der Stellenanteil von 0,7 VZÄ für das Los 1 soll mit einem/einer Spezialist*in besetzt werden. Diese/r muss über einen Studienabschluss in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Fach auf DQR 6 Niveau verfügen (Bachelor, Diplom). Bei Abschlüssen anderer Fachrichtungen muss vor Vertragsabschluss bzw. Übertragung der Aufgaben Rücksprache mit der Trägerbetreuung gehalten werden. Bei dem Los 1, welches u.a. die Betreuung von Schüler*innen an SFZ vorsieht, ist bei der Besetzung möglichst auf Vorerfahrung im Bereich Sonderpädagogik oder vergleichbaren Bereichen zu achten. Diese Vorerfahrung kann dem Auftraggeber durch einen einschlägigen Studienschwerpunkt oder durch eine entsprechende berufliche Tätigkeit von mind. sechs Monaten nachgewiesen werden.
Die Laufzeit erstreckt sich von 01.09.2023 bis 31.07.2026. Es besteht die Option auf Verlängerung über ein weiteres Jahr.
Die Vereinbarung tritt zum 01.09.2023 (Schuljahr 2023/24) in Kraft und endet zum 31.07.2026 (Schuljahr 2025/2026) mit der Option auf Verlängerung über ein Jahr.
Trägerschafts-Auswahlverfahren „Berufswahl – Lokal“ im Landkreis München
85609 Aschheim; 85622 Feldkirchen; 85737 Ismaning; 85551 Kirchheim; 85774 Unterföhring
Das ergänzende berufsorientierende Angebot "Berufswahl-Lokal" richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der dreizehn öffentlichen Mittelschulen und der zwei öffentlichen Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis München. Aufgabe des Trägers ist es, das Angebot „Berufswahl – Lokal“ im Sinne des Rahmenkonzepts des Landkreises München auszugestalten und im Landkreis zu etablieren. Aufgebaut und umgesetzt werden soll ein regionalraumorientiertes und niederschwelliges Ergänzungsangebot zur Berufsorientierung vor Ort an den Schulen und in den sechs Regionalräumen. Die Angebote greifen mit jenen der Lehrkräfte, Berufs- und Rehaberater*innen, Berufseinstiegsbegleitungen und Jugendsozialarbeiter*innen ineinander.
Die Arbeitsziele umfassen im Wesentlichen:
- Aufbau regionaler Kooperationen und Steuerung lokaler Berufsorientierungsangebote
- Regionalräumliche Bündelung und bedarfsgerechte Ergänzung der Berufsorientierungsaktivitäten an den Schulen in Abstimmung mit den zentralen Akteuren vor Ort (Schule, Berufsberatung, Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III, Jugendsozialarbeit an Schulen)
- Aufbereitung und Pflege einer Angebotsübersicht für Schulen bzw. Schüler*innen (Veranstaltungen, Ansprechpersonen in Beratungsstellen, Praktikumsmöglichkeiten)
- Vorbereitung und Begleitung zu bestehenden bzw. Durchführung von ergänzenden Berufsorientierungsangeboten und regionalraumorientierten Gruppenmaßnahmen
- Konkretisierung des nachschulischen Anschlusses durch flexible, punktuelle Einzelbetreuung vor Ort
- fließender Übergang in die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III durch Vorarbeit in der 7. Klasse
Zu unterscheiden sind generell die Bedarfe der Schüler*innen an Mittelschulen von denen der Sonderpädagogischen Förderzentren. An den Sonderpädagogischen Förderzentren ist ein Fokus auf intensiver Arbeit in Kleingruppen, Tandems bzw. der Einzelbetreuung zu erwarten.
Zudem sind die Aufgaben nicht homogen über die Jahrgänge verteilt, vielmehr verlagert sich der Schwerpunkt von Gruppenmaßnahmen in den früheren Jahrgängen hin zur Einzelbetreuung in den Abgangsklassen.
Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgt der Einsatz von insgesamt 3,00 VZÄ (Vollzeitäquivalente) pädagogischen Personals (TVöD SuE, S11b) über eine Laufzeit von drei Jahren (01.09.2023 - 31.07.2026). Die Lose entsprechen den einzelnen Regionalräumen. Die Verteilung der 3,00 Gesamt-VZÄ auf die einzelnen Lose/Regionalräume variiert, für das Los 2 sind 0,4 VZÄ vorgesehen. Aufgrund des bündelnden Charakters der Maßnahme sollte pro Regionalraum eine einzige, zuständige Fachkraft eingesetzt werden.
Das Los 2 beinhaltet den Regionalraum 2, welcher aus den Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Ismaning, Kirchheim und Unterföhring besteht. Dem Los 2/Regionalraum 2 gehören folgende Schulen an:
- Mittelschule Ismaning
- Mittelschule Kirchheim-Heimstetten
Der Stellenanteil von 0,4 VZÄ für das Los 2 soll mit einem/einer Spezialist*in besetzt werden. Diese/r muss über einen Studienabschluss in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Fach auf DQR 6 Niveau verfügen (Bachelor, Diplom). Bei Abschlüssen anderer Fachrichtungen muss vor Vertragsabschluss bzw. Übertragung der Aufgaben Rücksprache mit der Trägerbetreuung gehalten werden.
Die Laufzeit erstreckt sich von 01.09.2023 bis 31.07.2026. Es besteht die Option auf Verlängerung über ein weiteres Jahr.
Die Vereinbarung tritt zum 01.09.2023 (Schuljahr 2023/24) in Kraft und endet zum 31.07.2026 (Schuljahr 2025/2026) mit der Option auf Verlängerung über ein Jahr.
Trägerschafts-Auswahlverfahren „Berufswahl – Lokal“ im Landkreis München
85630 Grasbrunn; 85540 Haar; 85662 Hohenbrunn; 85640 Putzbrunn
Das ergänzende berufsorientierende Angebot "Berufswahl-Lokal" richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der dreizehn öffentlichen Mittelschulen und der zwei öffentlichen Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis München. Aufgabe des Trägers ist es, das Angebot „Berufswahl – Lokal“ im Sinne des Rahmenkonzepts des Landkreises München auszugestalten und im Landkreis zu etablieren. Aufgebaut und umgesetzt werden soll ein regionalraumorientiertes und niederschwelliges Ergänzungsangebot zur Berufsorientierung vor Ort an den Schulen und in den sechs Regionalräumen. Die Angebote greifen mit jenen der Lehrkräfte, Berufs- und Rehaberater*innen, Berufseinstiegsbegleitungen und Jugendsozialarbeiter*innen ineinander.
Die Arbeitsziele umfassen im Wesentlichen:
- Aufbau regionaler Kooperationen und Steuerung lokaler Berufsorientierungsangebote
- Regionalräumliche Bündelung und bedarfsgerechte Ergänzung der BO-Aktivitäten an den Schulen in Abstimmung mit den zentralen Akteuren vor Ort (Schule, Berufsberatung, Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III, Jugendsozialarbeit an Schulen)
- Aufbereitung und Pflege einer Angebotsübersicht für Schulen bzw. Schüler*innen (Veranstaltungen, Ansprechpersonen in Beratungsstellen, Praktikumsmöglichkeiten)
- Vorbereitung und Begleitung zu bestehenden bzw. Durchführung von ergänzenden Berufsorientierungsangeboten und regionalraumorientierten Gruppenmaßnahmen
- Konkretisierung des nachschulischen Anschlusses durch flexible, punktuelle Einzelbetreuung vor Ort
- fließender Übergang in die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III durch Vorarbeit in der 7. Klasse
Zu unterscheiden sind generell die Bedarfe der Schüler*innen an Mittelschulen von denen der Sonderpädagogischen Förderzentren. An den Sonderpädagogischen Förderzentren ist ein Fokus auf intensiver Arbeit in Kleingruppen, Tandems bzw. der Einzelbetreuung zu erwarten.
Zudem sind die Aufgaben nicht homogen über die Jahrgänge verteilt, vielmehr verlagert sich der Schwerpunkt von Gruppenmaßnahmen in den früheren Jahrgängen hin zur Einzelbetreuung in den Abgangsklassen.
Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgt der Einsatz von insgesamt 3,00 VZÄ (Vollzeitäquivalente) pädagogischen Personals (TVöD SuE, S11b) über eine Laufzeit von drei Jahren (01.09.2023 - 31.07.2026). Die Lose entsprechen den einzelnen Regionalräumen. Die Verteilung der 3,00 Gesamt-VZÄ auf die einzelnen Lose/Regionalräume variiert, für das Los 3 sind 0,5 VZÄ vorgesehen. Aufgrund des bündelnden Charakters der Maßnahme sollte pro Regionalraum eine einzige, zuständige Fachkraft eingesetzt werden.
Das Los 3 beinhaltet den Regionalraum 3, welcher aus den Gemeinden Grasbrunn, Haar, Hohenbrunn und Putzbrunn besteht. Dem Los 3/Regionalraum 3 gehören folgende Schulen an:
- Mittelschule Haar
- Mittelschule Riemerling
Der Stellenanteil von 0,5 VZÄ für das Los 3 soll mit einem/einer Spezialist*in besetzt werden. Diese/r muss über einen Studienabschluss in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Fach auf DQR 6 Niveau verfügen (Bachelor, Diplom). Bei Abschlüssen anderer Fachrichtungen muss vor Vertragsabschluss bzw. Übertragung der Aufgaben Rücksprache mit der Trägerbetreuung gehalten werden.
Die Laufzeit erstreckt sich von 01.09.2023 bis 31.07.2026. Es besteht die Option auf Verlängerung über ein weiteres Jahr.
Die Vereinbarung tritt zum 01.09.2023 (Schuljahr 2023/24) in Kraft und endet zum 31.07.2026 (Schuljahr 2025/2026) mit der Option auf Verlängerung über ein Jahr.
Trägerschafts-Auswahlverfahren „Berufswahl – Lokal“ im Landkreis München
85653 Aying; 85649 Brunnthal; 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn; 82041 Oberhaching; 82054 Sauerlach
Das ergänzende berufsorientierende Angebot "Berufswahl-Lokal" richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der dreizehn öffentlichen Mittelschulen und der zwei öffentlichen Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis München. Aufgabe des Trägers ist es, das Angebot „Berufswahl – Lokal“ im Sinne des Rahmenkonzepts des Landkreises München auszugestalten und im Landkreis zu etablieren. Aufgebaut und umgesetzt werden soll ein regionalraumorientiertes und niederschwelliges Ergänzungsangebot zur Berufsorientierung vor Ort an den Schulen und in den sechs Regionalräumen. Die Angebote greifen mit jenen der Lehrkräfte, Berufs- und Rehaberater*innen, Berufseinstiegsbegleitungen und Jugendsozialarbeiter*innen ineinander.
Die Arbeitsziele umfassen im Wesentlichen:
- Aufbau regionaler Kooperationen und Steuerung lokaler Berufsorientierungsangebote
- Regionalräumliche Bündelung und bedarfsgerechte Ergänzung der Berufsorientierungsaktivitäten an den Schulen in Abstimmung mit den zentralen Akteuren vor Ort (Schule, Berufsberatung, Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III, Jugendsozialarbeit an Schulen)
- Aufbereitung und Pflege einer Angebotsübersicht für Schulen bzw. Schüler*innen (Veranstaltungen, Ansprechpersonen in Beratungsstellen, Praktikumsmöglichkeiten)
- Vorbereitung und Begleitung zu bestehenden bzw. Durchführung von ergänzenden Berufsorientierungsangeboten und regionalraumorientierten Gruppenmaßnahmen
- Konkretisierung des nachschulischen Anschlusses durch flexible, punktuelle Einzelbetreuung vor Ort
- fließender Übergang in die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III durch Vorarbeit in der 7. Klasse
Zu unterscheiden sind generell die Bedarfe der Schüler*innen an Mittelschulen von denen der Sonderpädagogischen Förderzentren. An den Sonderpädagogischen Förderzentren ist ein Fokus auf intensiver Arbeit in Kleingruppen, Tandems bzw. der Einzelbetreuung zu erwarten.
Zudem sind die Aufgaben nicht homogen über die Jahrgänge verteilt, vielmehr verlagert sich der Schwerpunkt von Gruppenmaßnahmen in den früheren Jahrgängen hin zur Einzelbetreuung in den Abgangsklassen.
Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgt der Einsatz von insgesamt 3,00 VZÄ (Vollzeitäquivalente) pädagogischen Personals (TVöD SuE, S11b) über eine Laufzeit von drei Jahren (01.09.2023 - 31.07.2026). Die Lose entsprechen den einzelnen Regionalräumen. Die Verteilung der 3,00 Gesamt-VZÄ auf die einzelnen Lose/Regionalräume variiert, für das Los 4 sind 0,4 VZÄ vorgesehen. Aufgrund des bündelnden Charakters der Maßnahme sollte pro Regionalraum eine einzige, zuständige Fachkraft eingesetzt werden.
Das Los 4 beinhaltet den Regionalraum 4, welcher aus den Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Oberhaching und Sauerlach besteht. Dem Los 4/Regionalraum 4 gehören folgende Schulen an:
- Mittelschule Höhenkirchen-Siegertsbrunn
- Mittelschule Oberhaching
Der Stellenanteil von 0,4 VZÄ für das Los 4 soll mit einem/einer Spezialist*in besetzt werden. Diese/r muss über einen Studienabschluss in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Fach auf DQR 6 Niveau verfügen (Bachelor, Diplom). Bei Abschlüssen anderer Fachrichtungen muss vor Vertragsabschluss bzw. Übertragung der Aufgaben Rücksprache mit der Trägerbetreuung gehalten werden.
Die Laufzeit erstreckt sich von 01.09.2023 bis 31.07.2026. Es besteht die Option auf Verlängerung über ein weiteres Jahr.
Die Vereinbarung tritt zum 01.09.2023 (Schuljahr 2023/24) in Kraft und endet zum 31.07.2026 (Schuljahr 2025/2026) mit der Option auf Verlängerung über ein Jahr.
Trägerschafts-Auswahlverfahren „Berufswahl – Lokal“ im Landkreis München
85579 Neubiberg; 85521 Ottobrunn; 82024 Taufkirchen; 82008 Unterhaching
Das ergänzende berufsorientierende Angebot "Berufswahl-Lokal" richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der dreizehn öffentlichen Mittelschulen und der zwei öffentlichen Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis München. Aufgabe des Trägers ist es, das Angebot „Berufswahl – Lokal“ im Sinne des Rahmenkonzepts des Landkreises München auszugestalten und im Landkreis zu etablieren. Aufgebaut und umgesetzt werden soll ein regionalraumorientiertes und niederschwelliges Ergänzungsangebot zur Berufsorientierung vor Ort an den Schulen und in den sechs Regionalräumen. Die Angebote greifen mit jenen der Lehrkräfte, Berufs- und Rehaberater*innen, Berufseinstiegsbegleitungen und Jugendsozialarbeiter*innen ineinander.
Die Arbeitsziele umfassen im Wesentlichen:
- Aufbau regionaler Kooperationen und Steuerung lokaler Berufsorientierungsangebote
- Regionalräumliche Bündelung und bedarfsgerechte Ergänzung der Berufsorientierungsaktivitäten an den Schulen in Abstimmung mit den zentralen Akteuren vor Ort (Schule, Berufsberatung, Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III, Jugendsozialarbeit an Schulen)
- Aufbereitung und Pflege einer Angebotsübersicht für Schulen bzw. Schüler*innen (Veranstaltungen, Ansprechpersonen in Beratungsstellen, Praktikumsmöglichkeiten)
- Vorbereitung und Begleitung zu bestehenden bzw. Durchführung von ergänzenden Berufsorientierungsangeboten und regionalraumorientierten Gruppenmaßnahmen
- Konkretisierung des nachschulischen Anschlusses durch flexible, punktuelle Einzelbetreuung vor Ort
- fließender Übergang in die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III durch Vorarbeit in der 7. Klasse
Zu unterscheiden sind generell die Bedarfe der Schüler*innen an Mittelschulen von denen der Sonderpädagogischen Förderzentren. An den Sonderpädagogischen Förderzentren ist ein Fokus auf intensiver Arbeit in Kleingruppen, Tandems bzw. der Einzelbetreuung zu erwarten.
Zudem sind die Aufgaben nicht homogen über die Jahrgänge verteilt, vielmehr verlagert sich der Schwerpunkt von Gruppenmaßnahmen in den früheren Jahrgängen hin zur Einzelbetreuung in den Abgangsklassen.
Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgt der Einsatz von insgesamt 3,00 VZÄ (Vollzeitäquivalente) pädagogischen Personals (TVöD SuE, S11b) über eine Laufzeit von drei Jahren (01.09.2023 - 31.07.2026). Die Lose entsprechen den einzelnen Regionalräumen. Die Verteilung der 3,00 Gesamt-VZÄ auf die einzelnen Lose/Regionalräume variiert, für das Los 5 sind 0,6 VZÄ vorgesehen. Aufgrund des bündelnden Charakters der Maßnahme sollte pro Regionalraum eine einzige, zuständige Fachkraft eingesetzt werden.
Das Los 5 beinhaltet den Regionalraum 5, welcher aus den Gemeinden Neubiberg, Ottobrunn, Taufkirchen und Unterhaching besteht. Dem Los 5/Regionalraum 5 gehören folgende Schulen an:
- Mittelschule Unterhaching
- Sonderpäd. Förderzentrum Hachinger Tal
- Mittelschule Taufkirchen
Der Stellenanteil von 0,6 VZÄ für das Los 5 soll mit einem/einer Spezialist*in besetzt werden. Diese/r muss über einen Studienabschluss in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Fach auf DQR 6 Niveau verfügen (Bachelor, Diplom). Bei Abschlüssen anderer Fachrichtungen muss vor Vertragsabschluss bzw. Übertragung der Aufgaben Rücksprache mit der Trägerbetreuung gehalten werden. Bei dem Los 5, welches u.a. die Betreuung von Schüler*innen an Sonderpädagogischen Förderzentren vorsieht, ist bei der Besetzung möglichst auf Vorerfahrung im Bereich Sonderpädagogik oder vergleichbaren Bereichen zu achten. Diese Vorerfahrung kann dem Auftraggeber durch einen einschlägigen Studienschwerpunkt oder durch eine entsprechende berufliche Tätigkeit von mind. sechs Monaten nachgewiesen werden.
Die Laufzeit erstreckt sich von 01.09.2023 bis 31.07.2026. Es besteht die Option auf Verlängerung über ein weiteres Jahr.
Die Vereinbarung tritt zum 01.09.2023 (Schuljahr 2023/24) in Kraft und endet zum 31.07.2026 (Schuljahr 2025/2026) mit der Option auf Verlängerung über ein Jahr.
Trägerschafts-Auswahlverfahren „Berufswahl – Lokal“ im Landkreis München
82065 Baierbrunn; 82166 Gräfelfing; 82031 Grünwald; 82061 Neuried; 82152 Planegg; 82049 Pullach i. Isartal; 82069 Schäftlarn; 82064 Straßlach-Dingharting
Das ergänzende berufsorientierende Angebot "Berufswahl-Lokal" richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der dreizehn öffentlichen Mittelschulen und der zwei öffentlichen Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis München. Aufgabe des Trägers ist es, das Angebot „Berufswahl – Lokal“ im Sinne des Rahmenkonzepts des Landkreises München auszugestalten und im Landkreis zu etablieren. Aufgebaut und umgesetzt werden soll ein regionalraumorientiertes und niederschwelliges Ergänzungsangebot zur Berufsorientierung vor Ort an den Schulen und in den sechs Regionalräumen. Die Angebote greifen mit jenen der Lehrkräfte, Berufs- und Rehaberater*innen, Berufseinstiegsbegleitungen und Jugendsozialarbeiter*innen ineinander.
Die Arbeitsziele umfassen im Wesentlichen:
- Aufbau regionaler Kooperationen und Steuerung lokaler Berufsorientierungsangebote
- Regionalräumliche Bündelung und bedarfsgerechte Ergänzung der Berufsorientierungsaktivitäten an den Schulen in Abstimmung mit den zentralen Akteuren vor Ort (Schule, Berufsberatung, Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III, Jugendsozialarbeit an Schulen)
- Aufbereitung und Pflege einer Angebotsübersicht für Schulen bzw. Schüler*innen (Veranstaltungen, Ansprechpersonen in Beratungsstellen, Praktikumsmöglichkeiten)
- Vorbereitung und Begleitung zu bestehenden bzw. Durchführung von ergänzenden Berufsorientierungsangeboten und regionalraumorientierten Gruppenmaßnahmen
- Konkretisierung des nachschulischen Anschlusses durch flexible, punktuelle Einzelbetreuung vor Ort
- fließender Übergang in die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III durch Vorarbeit in der 7. Klasse
Zu unterscheiden sind generell die Bedarfe der Schüler*innen an Mittelschulen von denen der Sonderpädagogischen Förderzentren. An den Sonderpädagogischen Förderzentren ist ein Fokus auf intensiver Arbeit in Kleingruppen, Tandems bzw. der Einzelbetreuung zu erwarten.
Zudem sind die Aufgaben nicht homogen über die Jahrgänge verteilt, vielmehr verlagert sich der Schwerpunkt von Gruppenmaßnahmen in den früheren Jahrgängen hin zur Einzelbetreuung in den Abgangsklassen.
Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgt der Einsatz von insgesamt 3,00 VZÄ (Vollzeitäquivalente) pädagogischen Personals (TVöD SuE, S11b) über eine Laufzeit von drei Jahren (01.09.2023 - 31.07.2026). Die Lose entsprechen den einzelnen Regionalräumen. Die Verteilung der 3,00 Gesamt-VZÄ auf die einzelnen Lose/Regionalräume variiert, für das Los 6 sind 0,4 VZÄ vorgesehen. Aufgrund des bündelnden Charakters der Maßnahme sollte pro Regionalraum eine einzige, zuständige Fachkraft eingesetzt werden.
Das Los 6 beinhaltet den Regionalraum 6, welcher aus den Gemeinden Baierbrunn, Gräfelfing, Grünwald, Neuried, Planegg, Pullach i. Isartal, Schäftlarn und Straßlach-Dingharting besteht. Dem Los 6/Regionalraum 6 gehören folgende Schulen an:
- Mittelschule Pullach
- Mittelschule Lochham
Der Stellenanteil von 0,4 VZÄ für das Los 6 soll mit einem/einer Spezialist*in besetzt werden. Diese/r muss über einen Studienabschluss in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Fach auf DQR 6 Niveau verfügen (Bachelor, Diplom). Bei Abschlüssen anderer Fachrichtungen muss vor Vertragsabschluss bzw. Übertragung der Aufgaben Rücksprache mit der Trägerbetreuung gehalten werden.
Die Laufzeit erstreckt sich von 01.09.2023 bis 31.07.2026. Es besteht die Option auf Verlängerung über ein weiteres Jahr.
Die Vereinbarung tritt zum 01.09.2023 (Schuljahr 2023/24) in Kraft und endet zum 31.07.2026 (Schuljahr 2025/2026) mit der Option auf Verlängerung über ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268031
-Gewerbeanmeldung
-aktueller Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
- Zulassung durch eine fachkundige Stelle nach Maßgabe der §§ 176 ff. SGB III:
Um die Wirkung und die Qualität aller Maßnahmen zu gewährleisten, sind für deren Einrichtung, Durchführung und Ausgestaltung die „Qualitätskriterien für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III“ zu beachten. Im Übrigen gilt im Kontext der Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen die Weisung 201701003 vom 20.01.2017 in Verbindung mit der Information 201701004 vom 20.01.2017. Hier sind die Aufgaben der maßnahme- bzw. einrichtungsbetreuenden Fachkraft beschrieben. Sinngemäß gelten diese auch für Zuwendungsmaßnahmen.
Träger, die Berufsorientierungsmaßnahmen im Auftrag der Bundeagentur für Arbeit durchführen wollen, müssen durch eine fachkundige Stelle nach Maßgabe der §§ 176 ff. SGB III zugelassen sein. Die Zulassung muss vor Beginn der Maßnahmen vorliegen. Für Berufsorientierungsmaßnahmen, die von Dritten eingerichtet werden und an denen sich die Bundesagentur für Arbeit beteiligt, gilt dieses ebenfalls und ist als Auflage im Zuwendungsbescheid aufzunehmen. Zusätzlicher Hinweis: Hier gibt es keine Möglichkeit einem potentiellen Träger hierbei finanzielle Unterstützung für den Erwerb einer solchen Zulassung zu gewähren.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268031
-aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
x Personenschäden: 3.000.000,00€
x Sach- und Vermögensschäden: 2.000.000,00€
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268031
- für die Ausführung des Auftrags stehen die erforderlichen qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung
- im Falle der Einschaltung von Subunternehmern: Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen
- soweit einschlägig: Formblatt L 234 Erklärung zur Bietergemeinschaft
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268031
-Formblatt 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
- Fachpersonal:
Die für das jeweilige Los bzw. Regionalraum vorgesehenen Stellenanteile (VZÄ) sollen jeweils mit Spezialist*innen besetzt werden. Diese müssen über Studienabschlüsse in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder einem vergleichbaren Fach auf DQR 6 Niveau verfügen (Bachelor, Diplom). Bei Abschlüssen anderer Fachrichtungen muss vor Vertragsabschluss bzw. Übertragung der Aufgaben Rücksprache mit der Trägerbetreuung gehalten werden.
Bei den Losen 1 und 5, die u.a. die Betreuung von Schüler*innen an Sonderpädagogischen Förderzentren vorsehen, ist bei der Besetzung möglichst auf Vorerfahrung im Bereich Sonderpädagogik oder vergleichbaren Bereichen zu achten. Diese Vorerfahrung kann dem Auftraggeber durch einen einschlägigen Studienschwerpunkt oder durch eine entsprechende berufliche Tätigkeit von mind. sechs Monaten nachgewiesen werden.
Die Fachkräfte gewährleisten ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität, Empathie, Kreativität, Geduld, Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit und die Bereitschaft zur Selbstreflexion, um den hohen fachlichen Anforderungen und Belastungen gerecht werden zu können. Die Zuständigkeit der Fachkräfte soll sich an den Regionalräumen, nicht an einzelnen Schulen orientieren. Der Träger und das Fachpersonal arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Mitgliedern des Steuerungskreises zusammen.
- Finanzielle Ausstattung:
Das Auftragsverhältnis richtet sich nach den Vorgaben des Rahmenkonzeptes „Berufswahl-Lokal“ und wird als Festpreisvergabe vergeben. Die Vergütung des Fachpersonals erfolgt gemäß TVöD SuE S11b. Der Träger ist für eine angemessene Stufenzuordnung verantwortlich. Refinanziert werden ausschließlich die tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen Kosten, die mit den Vorgaben des Auftraggebers übereinstimmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter
den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor
Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die
Bindefrist wird auf 21.08.2023 festgelegt, da für die Zuschlagserteilung der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/